Haustiere: Kann ich mich zusammen mit meinem Liebling beerdigen lassen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Haustiere: Kann ich mich zusammen mit meinem Liebling beerdigen lassen?
Nur ausnahmsweise. In nahezu allen Fällen geht das in Deutschland noch nicht.
Bestattung von Mensch und Tier
Allerdings hat die Deutsche Friedhofsgesellschaft hat diese neue Beisetzungsform entwickelt. Sie bietet erstmals in Deutschland die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier an. Das Konzept mit der neuen Friedhofsform wird unter den Namen „Unser Hafen“ angeboten. Auf dafür speziell ausgewiesenen Friedhöfen können Urnen von Mensch und Tier in einem Grab zusammen beigesetzt werden. In Essen und Braubach wird diese innovative Bestattungsform bereits angeboten. Angeboten werden ausschließlich Urnengräber. Dabei haben die Kunden die Wahl zwischen freier Grabgestaltung mit eigener Grabpflege oder einem Grab inklusive der gärtnerischen Arbeiten. Auch wenn die Urnen von Mensch und Tier in einem Grab vereint werden, so erfolgt die Überführung und Einäscherung immer streng getrennt nach Mensch und Tier. Das Angebot der Deutschen Friedhofsgesellschaft ist bisher einzigartig in Deutschland. Es werden sogar Familiengräber mit bis zu zwölf Urnen angeboten. Die Kosten belaufen sich auf 92,00 € pro Jahr und Grab zzgl. 200,00 € Beisetzungskosten pro Bestattung. Zu beachten ist, dass das Haustier von einem Tierbestatter beerdigt werden muss. Eine gemeinsame Trauerfreier für Mensch und Tier ist nicht möglich. Gräber können bereits im Vorfeld gemietet werden. Die Mindestmietzeit beträgt 20 Jahre.
Dies ist wie gesagt ein Ausnahmefall. Das Bestattungsrecht ist Sache der Länder und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch in den einzelnen Gemeinden gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Bestattung.
Mehr Informationen gibt es unter www.unser-hafen.com.