Lustiges Pferd
Lachendes Erbrecht

Erbrecht: Die besten Zitate und Aphorismen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. 

A

Advokaten

  • Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene, schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
    (Kabinettsorder des Preußenkönigs vom 15.12.1726).
  • „Der Unterschied zwischen einem Doktor der Medizin und einem der Rechtswissenschaft: Je mehr Advokaten, desto länger der Prozeß, je mehr Ärzte, desto kürzer der Prozeß. Die Advokaten schicken ihre Patienten von einem Gericht zum andern, die Ärzte schicken sie vors jüngste Gericht.“ (Moritz Gottlieb Saphir)
  • Advokaten, die Bratenwender der Gesetze, die so lange die Gesetze wenden und anwenden, bis ein Braten für sie abfällt.“ (Heinrich Heine)

Alsbald

  • Zwischen unserm Heut´ und Morgen,
    keiner weiß, wie lang die Frist.
    Darum suche zu besorgen,
    was noch zu besorgen ist.
    (Weirich, Erbrechtsautor)

Alter

  • Das Alter gibt Sicherheit. Wer 70 ist, kann mit 60 nicht mehr sterben. Das Risiko tragen die Jüngeren. Die Vergangenheit ist sicher vor Unbilden. Soweit sie schmerzlich war, ist sie vorbei. Soweit sie glücklich war, kann sie rückwirkend nicht mehr schlechter werden. Mann kann in der Schule nicht mehr sitzen bleiben, im Examen nicht mehr durchfallen, im Zweiten Weltkrieg nicht mehr umkommen. Das Risiko beschränkt sich auf die kleiner werdende Restzeit des Lebens. Aber die geht auch vorbei. Was danach kommt, wird man sehen. (Stuttgarts Alt-OB Rommel)
  • „Männer sind wie Weine: Das Alter macht die schlechten sauer und verbessert die guten. (Cicero)
  • „Nichts zeigt das Alter eines Menschen so sehr, wie wenn er die junge Generation schlecht macht.“ (Hermann Hesse)
  • „S ist schlimm, wenn man alt wird, das Alter spricht,/ aber schlimmer ist es, man wird es nicht!“ (Heinz Erhardt)

Annahme der Erbschaft

  • Die Annahme macht dich doch nicht zum Erben,
    der ist du bereits durch des Erblassers Sterben,
    per Annahme kannst du nur sagen,
    es bleibt dabei – nichts auszuschlagen !
    (Erläuterung) Nicht die Erbschaftsannahme macht zum Erben, sondern der Vonselbsterwerb. Die Annahme beseitigt lediglich die Möglichkeit der Auschlagung, § 1943).

Anwaltshaftung / Ärztehaftung

  • Und wenn du noch so viel chirurgst, es kommt der Fall, den du vermurkst !

Auslegung

  • „Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr´s nicht aus, so legt was unter.“
    (Goethe, Zahme Xenien II)
  • „Ein Mann kam zum Anwalt und bat diesen, für ihn ein Testament zu entwerfen, dass so vollständig und klar sein sollte, dass es später keinen Streit über dessen Auslegung geben könne. Darauf bekam er vom Anwalt folgende Antwort: „Guter Mann, das hat selbst Gott-Vater zweimal vergeblich gesucht, und seit 2000 Jahren streiten sich die Gelehrten über die Auslegung.“(Volksmund)
  • „Die Auslegung ist das Ergebnis – ihres Ergebnisses, das Auslegungsmittel wird erst gewählt, nachdem das Ergebnis schon feststeht.“(Gustav Radbruch, dt. Rechtsphilosoph)
  • „In Zweifelsfällen ist immer die wohlwollendere Auslegung vorzuziehen.“ (Corpus iuris civilis)

 

Gesammelt von RA Ruby

B

Bauern

  • Bauern haben nur ein Kind
    (Rechtssprichwort im Hinblick auf die besondere Hoferbfolge in den Anerbenrechten)

Berliner Testament

  • Ein Berliner Testament bindet
  • Das Berliner Testament als Steuerfalle
  • Bindungsfalle Berliner Testament 
  • Der Gedanke des Berliner Testaments ist heute moderner denn je (Langenfeld, ZEV 1994, 132)
  • Wie auch sonst im Leben, stimme ich meiner Frau zu.(Schlussformel eines Ehemannes in einem Berliner Testament)

Besitz

  • „Es gibt keinen Besitz, der Mangel an Sorgfalt vertrüge (Thomas Mann in „Die Buddenbrooks“)

Beschwerung

  • Wer zu viel beschwert, testiert verkehrt ! (Bonefeld, Zerb, 1999, 68 im Hinblick auf § 2306 BGB)


Gesammelt von RA Ruby

D

Diesseits

  • Was du im Diesseits willst besorgen, das verschiebe nicht auf Morgen (Weirich, Erbrechtsautor)

Drohung

  • Die Äußerung eines Dritten (hier eines Berliner Pfarrers) gegenüber dem Erblasser, er werde nicht „in den Himmel kommen“ (falls er nicht zugunsten der Kirche testiere), stellt keine Drohung dar, da es sich hier nicht um die Ankündigung eines vom Willen des Dritten abhängigen künftigen Übels handelt. (Leitsatz des KG FamRZ 2000, 912)

Dummheit

  • Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein, 1879 bis 1955)


Gesammelt von RA Ruby

E

Ehe

  • „Sie wissen, wir leben im Zeitalter der Abkürzungen. Ehe ist die Kurzform für lateinisch errare humanum est (Irren ist menschlich).“(Robert Lembke)
  • „Wenn man verheiratet ist, kann man die Sorgen teilen, die man alleine nicht gehabt hätte“ (Volksmund)
  • Lebensende mit drei Buchstaben? Ehe (Volksmund)
  • „Die Ehe ist wie ein Telefon: Wenn man nicht richtig gewählt hat, ist man falsch verbunden.“ (Doris Day)

Ehebedingte Zuwendung

  • Die ehebedingte Zuwendung ist kein familienrechtlicher Schleichweg am Erbrecht vorbei (Zawar im Hinblick auf § 2325 III BGB)

Ehepartner

  • Der Ehepartner soll nie weniger bekommen als die Kinder. (bei der gesetzlichen Erbfolge, vgl. Gütertrennung)

Eigentum

  • „Eine starke Triebkraft der wirtschaftlichen Leistung ist das Streben nach Eigentum. Es ist darum ein bedeutsames politisches Ziel, möglichst vielen Menschen die Eigentumsbildung in eigener freier Verfügung zu ermöglichen. Wohlstand für alle setzt Eigentum für jeden voraus.“(Ludwig Erhard, 1897 bis 1977, legendärer deutscher Bundeswirtschaftsminister – Vater des deutschen Wirtscháftswunders).

Elternliebe

  • Als er das Testament in die Hände bekam, reduzierte er seine Elternliebe auf ein Pflichtteil. (Werner Mitsch)

Ende

  • „Wer am Ende ist, kann von vorn anfangen, denn das Ende ist der Anfang von einer anderen Seite.“ (Karl Valentin; Münchener Komiker)
  • Mensch, was du tust, bedenk´, das End,
    Das wird die höchst’ Weisheit genennt.
    (Hans Sachs, Nürnberger Meistersinger, 1494 bis 1576)

Erbe(n)

  • „Indes des Lebens dünner Zwirn verschleißtder Erbe lauert, und die Gicht uns beißt.“ (George Gordon Bryon, Don Juan)
    Kongeniale Übersetzung des Originals: „while life’s thin thread’s spun out // Between the gaping heir and gnawing gout“
  • „Erben – das erfolgreiche Beschreiten des zweiten Vermögensbildungsweges“ (unbekannt)
  • „Die Menschen vergessen schneller den Tod ihres Vaters als den Verlust des väterlichen Erbes.“(Niccolo Machiavelli)
  • Denn es muss ein Mensch, der seine Arbeit mit Weisheit, Verstand und Geschicklichkeit getan hat, es einem anderen zum Erbe überlassen, der sich nicht darum gemüht hat. Das ist auch eitel und ein großes Unglück.“ (Altes Testament, Der Prediger Salomo = Buch Koholet, Kapitel 2,21)„Kaum sind die Toten unterm Boden, schon fangen Erben an zu roden.“ (Erich Ellinger, deutscher Pädagoge und Autor)
  • „Wer das Erbe nimmt, der schuldet.“ (nämlich die Nachlassverbindlichkeiten, Volksmund)
  • „Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ (Johann Caspar Lavater)
  • „Der Erben Weinen ist oft ein heimlich Lachen.“
    Publilius Syrus (90 – 40 v. Chr.), römischer Moralist, Aphoristiker und Possenschreiber
  • „Der Gläubiger ist der erste Erbe.“
  • „Kein Erbfall ohne Erben.“
  • „Sterben macht Erben.“ (Volksmund)
  • „Erst Sterben macht Erben.“
    (Vor dem Tod gibt es keine Rechte der Erbanwärter und keine Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Erblassers)
  • „Wer will selig sterben, geb’ an die rechten Erben.“  (Volksmund)
  • „Erben haben ihre Interessen dem Willen des Erblassers unterzuordnen.“  (MüKo § 2301 Rn 37)
  • „Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen“. (Johann Wolfgang v. Gothe, Faust)
  • „Seid ihr noch einig oder habt ihr schon geerbt?“  (Volksmund)
  • „Erben ist ein scharfes Schwert.“ (Volksmund)
  • „Es erben sich Gesetz’ und Rechte, wie eine ew’ge Krankheit fort.“ (Goethe, Faust)
  • „Wer nichts heiratet und nichts erbtbleibt ein armes Luder, bis er sterbt.“
  • „Du kennst Deine Sippschaft ? – Erb erst mit ihnen!“
  • „Man erbt niemand bei lebendem Leibe.“
  • „Wer im Alter noch herzhaft lacht, macht sich bei seinen Erben unbeliebt.“ (Alexander Onassis)
  • Erbe, die frohe Botschaft mit dünnem Trauerrand.“ (Manfred Hinrich)
  • „Deines Reichtums wird sich ein Erbe bemächtigen.“ (Horaz)
  • Sterben und Erben bringt viel Kummer.“ (Deutsches Sprichwort)
  • „Erworben, gestorben; Geerbt, verdorben.“ (Sprichwort)
  • „Manche Erben lieben das „Neue Testament“ mehr als das „Alte Testament, weil’s meistens das gültige ist!“ (Willy Meurer  Kaufmann, Aphoristiker und Publizist)
  • „Eine halbe Stunde gut erben ist besser als fünf Jahre arbeiten.“ (Aus Schlesien)

Erbengemeinschaft

  • Die Erbengemeinschaft ist kein Dauerzustand, sondern ein Durchgangsstadium (Weirich)
  • Es gibt keine Einmann-Erbengemeinschaft (Schlüter; vereinigen sich alle Erbanteile in einer Person, ist die Erbengemeinschaft aufgelöst, die früheren Anteile nicht mehr übertragbar)
  • Erbengemeinschaften sind Streitgemeinschaften (Volksmund)

 

Erbenstreit

  • „Beim Erbenstreit wird offenbar, was immer unterm Teppich war.“ (Gerhard Ruby)
  • Der Tod ist nicht das Ende, es bleibt immer noch der Erbenstreit (Ambrose Bierce)

Erbersatzanspruch

  • Der Erbersatzanspruch war „Erbrecht in Geld“ (zum früheren Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes, Weirich)

Erbgang

  • Erbgang ist die äußerste Form der Brutpflege
    (Hattenhauer, Grundbegriffe des Bürgerlichen Rechts, 2. Aufl., S. 204: Der Charakter der Familie als Versorgungsanstalt wird durch das Erbrecht bestätigt)
  • Was einmal in den Erbgang gekommen ist, muß in dem Erbgang bleiben.
  • Erbgang ist die Bedingung jedes menschlichen Fortschritts, Erbgang im kulturhistorischen Sinn bedeutet: der Nachfolger arbeitet mit den Erfahrungen, dem geistigen und ethischen Kapital seines Vorgängers – die Geschichte ist das Erbrecht im Leben der Menschheit“(Rudolf von Jhering)

Erbrecht

  • Erst durch das Erbrecht sind Eigentum und Vermögen mehr als ein lebenslänglicher Nießbrauch. (Theodor Kipp)

Erbrecht als fünftes Buch im BGB

  • Der Mensch wird als einzelner geboren; er wächst in der Familie auf, betätigt sich im Rechtsverkehr, gründet meist eine eigene Familie, lebt und wirkt in ihr und stirbt wiederum als einzelner. So spannt das BGB seinen Bogen von der Geburt (§ 1) bis zum Tod. (§§ 1922 ff. BGB). (Kuchinke, Lehrbuch, 5. Aufl., § 1 VIII)

Erbrechtliche Stilblüten

  • Ein „behindertes Testament“ hat Prof. Dr. Manfred Bengel im Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht 2002 auf S. 312 versteckt: „Auch bei der Abfassung eines behinderten Testamentes sind die gesetzlichen Vorschriften zur Pflichtteilsergänzung (§§ 225 ff. BGB) zu berücksichtigen“
  • Überhaupt nicht schonend, geht Prof.  Langengeld mit dem X. Senat des BFH um, den er in der 3. Auflage seiner „Testamentsgestaltung“ einfach zum Bettvorleger degradiert: „Der vorgelegte Senat verneint diese Frage und trifft damit die praxishäufigste Gestaltung“ (Langenfeld, Testamentsgestaltung, 3. Aufl., S. 363)

Erbschaft

  • „Wenn Du den wahren Charakter eines Menschen kennenlernen willst, teile eine Erbschaft mit ihm.“ („If you want to know the true character of a person, divide an inheritance with him.“ (Benjamin Franklin)
  • Der nächste zur Sippe, der nächste zur Erbschaft
  • „Lotterie und Erbschaft sind gefährliche Erwerbschaft, Arbeitsfreude wird vergällt, Wenn das Glück vom Himmel fällt.“ (Emil Claar)
  • „Junger Anwalt  Erbschaft verloren, junger Arzt – Friedhof voller Hügel.“ (Sprichwort)
  • „Moral ist gut, Erbschaft ist besser.“ (Theodor Fontane)
  • „Die Erbschaft entspricht nicht immer der Größe der Todesanzeige.“ (Wilhelm Vogel)
  • „Die Aufteilung einer Erbschaft macht viele Erben zu Erbsenzählern.“ (Rupert Schützbach)
  • „Wer eine Erbschaft übernommen,
    Hat für die Schulden aufzukommen,
    Denn nicht umsonst ist der Genuss.
    Kein Leugnen gilt, kein Widerstreben,
    Wir müssen sterben, weil wir leben.
    So lautet der Gerichtsbeschluss.“
    Wilhelm Busch

Erbschaftsteuer

  • „Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“ (Peter Ustinov)
  • Der steueroptimale Tod (Buchtitel eines österreichischen Kollegen)
  • Wer einen Heller erbet, muss einen Taler zahlen
  • Der römische Kaiser Augustus, einer der Urväter der Erbschaftsteuer, der für die Unterhaltung des Militärs und die Verwaltung seines riesigen Reiches nach höheren Einnahmen Ausschau hielt, begnügte sich in der lex Julia im Jahre 6 n. Chr. mit einer Erbschaftssteuer von 5 %; die Progression ist eine Erfindung der Neuzeit. (Weirich, Erben und Vererben)
  • Die beiden stärksten Triebe denen der Mensch unterliegt sind Sexualtrieb und der Steuerspartrieb. So wie der Sexualtrieb mit steigendem Alter abnimmt, nimmt der Steuerspartrieb mit steigendem Alter zu.

Erbschleicher

  • Der Erbschleicher ist der Heiratsschwindler des Erbrechts.
  • Das Triple A der Erbschleicherei: Anschleichen, abhängig machen, abzocken.
  • Es schleichen, kriechen manche Erben, in Körperteile zum Verderben.
  • Und ewig schleichen die Erben.(Sehenswerte Filmkommödie)

Erbunwürdigkeit

  • Blutige Hand nimmt kein Erbe.

Ewigkeit

  • Hier ruht die Anna Gschwendtner, sie wog mehr als zwei Zentner. Gott geb‘ ihr in der Ewigkeit, nach ihrem Gewicht die Seeligkeit (Bayerische Grabinschrift)
  • „Die Ewigkeit dauert lange – besonders gegen Ende.“ (Woody Allen)


Gesammelt von RA Ruby

F

Familieneigentum

  • (Manche) motivieren das Pflichtteilsrecht mit dem Gedanken der Fürsorge für die nächsten Angehörigen. Jedoch greift das Pflichtteilsrecht auch dann ein, wenn diese gar nicht fürsorgebedürftig sind. Das Rechtsgefühl reagiert dagegen, dass der Erblasser alles letztwillig dritten Personen zuwendet. Er hat eigentlich, so empfinden wir, seiner Familie genommen, was ihr gebührt. In unserer Vorstellung wirkt das Familieneigentum nach. (v. Lübtow, Erbrecht I, 556: Die alten Germanen kannten nur Familieneigentum, alles gehörte der Familie. Dann kam der Gedanke des Freiteils auf, dass man einen bestimmten Teil „frei“ der Kirche vererben könne. Schon der Gegenbegriff „Pflichtteil“ zeigt, dass der Gedanke v. Lübtows richtig sein dürfte)

Fernsehen

  • Früher gab es öffentliche Hinrichtungen, heute gibt es das Fernsehen.

Finanzamt

  • „Das Finanzamt ist eine Institution, die bewirkt hat, dass Reisende nicht mehr ihre Sekretärin als Ehefrau, sondern ihre Ehefrau als Sekretärin ausgeben.“
    (Unbekannt)
  • Alleinerbe Finanzamt
  • Miterbe Finanzamt
  • Frühes Schenken „enterbt“ das Finanzamt

Fiskus

  • Fiscus non erubescit.“ (= Der Fiskus errötet nicht; aus dem alten Rom)
  • „Wo der Fiskus als Kläger oder Beklagter auftritt, muss die Streitsache in Jahresfrist beendet sein, damit der einzelne wie der Fiskus nicht lange leide“
    Aus der Gesetzgebung Konstantin des Großen (271 bis 337)
  • Frühes Schenken „enterbt“ den Fiskus

Friedrich der Große

  • Friedrich der Große hatte testamentarisch verfügt, er wolle bei seinen Hunden begraben sein. Ein Beweis für Friedrichs Menschenverachtung? So sah es Georg Christoph Lichtenberg.

Formulierung im Testament

  • Gut gemeint heißt noch lange nicht gut formuliert

Friede

  • Der Friede ist ein Meisterwerk der Vernunft
    (Immanuel Kant)


Gesammelt von RA Ruby

G

Gebet, Schwäbisches

  • Herr, setze dem Überfluss Grenzen / Und lasse die Grenzen überflüssig werden. / Nimm den Ehefrauen das letzte Wort / Und erinnere die Ehemänner an ihr erstes. / Gib den Regierenden ein besseres Deutsch / und den Deutschen eine bessere Regierung. / Schenke uns und unseren Freunden mehr Wahrheit / Und der Wahrheit mehr Freunde. / Bessere solche Beamten, die wohl tätig, / aber nicht wohltätig sind. / Lass, die rechtschaffen sind, auch recht schaffen. / Sorge dafür, dass alle in den Himmel kommen, / aber wenn du willst, noch nicht gleich./ Amen 
    (Gebet eines unbekannten schwäbischen Pfarrers, aufgezeichnet 1896 von Chrysanth Wiedemair aus Außervillgraten)

Geizhals

  • Alle Geizhälse werden steinalt. Es ist, als grauste selbst dem Tod vor ihnen.
    (Robert Walser, Schweizer Dichter, 1878 bis 1956).

Gemeinschaftliches Testament

  • Das gemeinschaftliche Testament war schon immer ein Rechtsgeschäft mit hoher pathologischer Anfälligkeit
    (im Hinblick auf die Neuorientierung des längerlebenden Ehegatten, Pfeiffer, FamRZ 1993, 1266)
  • Bindungsgrund beim gemeinschaftlichen Testament ist nicht das Äquivalenz- sondern das Vertrauensprinzip. Die Bindung folgt nicht aus dem wirtschaftlichen „do ut des“, sondern aus dem ehelichen „Vertrauen gegen Vertrauen“
    (nach Pfeiffer, FamRZ 1993, 1228)
  •  Dass wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten miteinander stehen und fallen sollen ist die Geschäftsgrundlage dieser Verfügungen. Was der Wegfall der Geschäfsgrundlage beim Vertrag ist, ist der Wegfall der Verfügungsgrundlage beim gemeinschaftlichen Testament. Ist Grundlage einer Verfügung des Erstversterbenden das für den Längerlebenden erkennbare Vertrauen, der Längerlebende habe seinerseits für den Fall seines Todes eine bestimmte letztwillige Verfügung getroffen, dann liegt eine gemeinsame Verfügungsgrundlage, und somit Wechselbezüglichkeit vor.
    (nach Pfeiffer, FamRZ 1993, 1268)

Geld

  • „Alle Menschen wollen eine Spur hinterlassen, die bleibt. Aber was bleibt?  Das Geld nicht. Auch die Gebäude bleiben nicht; ebensowenig die Bücher. Nach einer gewissen, mehr oder weniger langen Zeit, verschwinden alle diese Dinge. Das einzige, was ewig bleibt, ist die menschliche Seele, der von Gott für die Ewigkeit geschaffene Mensch. Die Frucht, die bleibt, ist daher das, was wir in die menschlichen Seelen gesät haben – die Liebe, die Erkenntnis; die Geste, die das Herz zu berühren vermag; das Wort, das die Seele der Freude des Herrn öffnet.“
    (Kardinal Josef Ratzinger, späterer Papst Benedikt XVI.)
  • Geld verdirbt die Welt (Sprichwort)

Georg Christoph Lichtenberg

  • Nach dem Tod der Mutter streitet sich Lichtenberg mit seinem Bruder um das Erbe. Er fühlt sich benachteiligt und notiert 1771: „Meine ganze Erbschaft erhalten. 1 Tischtuch und 12 Servietten. Vortreffliche Mutter, deine Schuld war es nicht, verklärter Engel.“
    (G.C. Lichtenberg, Staatskalender, 193)

Gerichtsvollzieher

  • „Gerichtsvollzieher sind wie kleine Kinder. Was sie sehen, wollen sie gleich haben.
    (Heinz Erhardt)

Gesetze

  • Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden.“
    oder
    „Gesetze sind wie Würste, wenn man weiß, wie sie gemacht werden, verliert man jeden Respekt.“

    (Otto von Bismarck)

Gesetzgeber

  • „Der Gesetzgeber soll denken wie ein Philosoph und reden wie ein Bauer.“
    (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph)

Gesamtrechtsnachfolge

  • Der Erbe tritt in die Fußstapfen des Erblassers.
  • Der Erbe schlüpft in die Haut des Erblassers.

Gesetzliche Erbfolge

  • Die gesetzliche Erbfolge ist nur ein staatlicher Vorschlag.

Gestaltung

  • Im Erbrecht heißt gut gemeint, noch lange nicht gut gestaltet.

Gierke, Otto von zur inneren Berechtigung des Erbrechts

  • „Auf dem Familienrecht beruht nach germanischer Auffassung das Erbrecht, während die romanistische Auffassung alles Erbrecht auf den über den Tod hinauswirkenden erklärten oder vermuteten Willen des Individuums gründet. Wir haben die römische Testierfreiheit in unser Bewusstsein und zum Teil in unsere Sitten aufgenommen und können mit ihr nicht brechen. Wollen wir aber nicht die ganze Zukunft des Erbrechts in Frage stellen, so dürfen wir es nimmermehr vom individuellen Willen her aufbauen ! Immer vielmehr müssen wir an dem im Volksbewusstsein noch ungebrochenen nationalen Grundgedanken festhalten, dass die auf personenrechtliche Zusammenhänge basierte gesetzliche Erbfolge das Primäre ist, die dem Einzelwillen eingeräumte Verfügungsmacht aber nur die Bestimmung hat, die gesetzliche Regel konkret auszugestalten … Nur in der Verwirklichung der im natürlichen Bau der Familie angelegten Geschlechterfolge, in dem Eintritt der kraft der Gliederung des gesellschaftlichen Körpers hierzu nächstberufenen Individuen in die leer gewordene Stelle liegt die unvergleichlich wertvolle soziale Funktion, liegt die unvergängliche innere Berechtigung des Erbrechts.“
    (Otto v. Gierke, Die soziale Aufgabe des Privatrechts, 1889).

 

Gläubiger

  • Der Gläubiger ist der erste Erbe.

Glasurne

  • Als ein Schwabe für die Beerdigung der Erbtante eine Glasurne kaufte, weil diese die billigste war, begründete er dies mit den Worten: „Die nemme mr, d’Tante Lina het scho zu Lebzeite am Liebschte zom Fenschter naus guckt!“
    (Felix Huby, in: Die Schwaben und die Republik)

ins Gras beißen

  • „ZU SPÄT:  Die alten Zähne wurden schlecht, und man begann, sie auszureißen. Die neuen kamen gerade recht, mit ihnen dann ins Gras zu beißen“
    (Heinz Erhardt)

Gut

  • Das Gut rinnt wie das Blut
    (nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Blutsverwandten

Gütertrennung

  • Beim Märchen von der Gütertrennung als Unternehmergüterstand ist es wie beim Märchen vom Eisen im Spinat. Einer schrieb das Märchen auf und Generationen von Kindern mussten Spinat essen.
    (Landsittel)

 


Gesammelt von RA Ruby

H

Halbbruder

  • Der Halbbruder nimmt mit einer Hand und der Vollbruder mit zweien. (Beim Tode eines Bruders erbt der Halbbruder nur die Hälfte dessen, was ein Vollgeschwister erbt).

Haus

 

  • „Dies Haus ist mein und doch nicht mein, wer vorher da, s‘ war auch nicht sein.
    Wer nach mir kommt, muss auch hinaus:
    Sag, lieber Freund, wem ist dies Haus?“
    (Inschrift auf einem alten Haus)

Haushälterin

  • Nach ihrem Tode nahm er sich eine Haus– und Hinhälterin.(Volksmund)

Hemd

  • Man zieht das Hemd erst dann aus, wenn mach sich hinlegt

Himmel

  • Ein Herr kommt in den Himmel, wo er von Petrus etwas mürrisch begrüßt wird. Am Abend gibt es Bratkartoffel und Spiegelei. Der Herr ist etwas enttäuscht, zumal er durch ein Fenster beobachtet, wie in der Hölle Vorspeise, Suppe, Hauptgang und Nachtisch serviert werden. Als es am nächsten Abend wieder Bratkartoffeln und Spiegelei gibt und in der Hölle Vorspeise, Suppe, Hauptgang und Nachtisch, fragt er Petrus nach dem Grund. Petrus antwortet gereizt: „Wegen Ihnen und den drei anderen hier werden wir keine große Küche machen !“

Hölle

  • „Die Hölle ist ein Ort, an dem die Engländer kochen, die Italiener den Verkehr regeln und die Deutschen Fernsehunterhaltung machen.“(Robert Lembke)

 


Gesammelt von RA Ruby

I

Ins Gras beißen

  • „ZU SPÄT:  Die alten Zähne wurden schlecht, und man begann, sie auszureißen. Die neuen kamen gerade recht, mit ihnen dann ins Gras zu beißen“
    (Heinz Erhardt)

Irrtum

  • Ein Ehepaar beschließt dem kalten Winter für eine Woche zu entfliehen und in die Südsee zu reisen. Aus beruflichen Gründen kann die Frau erst einen Tag später nachfliegen. Der Ehemann fliegt wie geplant. Und dort angekommen bezieht er sein Hotelzimmer. Der Mann, holt seinen Laptop heraus, und schickt gleich eine Email an seine Gattin zu Hause, die ja am nächsten Tag nachkommt. Irrtümlicherweise lässt er beim Eingeben der Email-Adresse einen Buchstaben weg und so landet die Mail direkt bei einer Witwe, die gerade ihren Mann zu Grabe getragen hat. Und diese schaut in den Computer, die Witwe, um eventuelle Beileidsschreiben zu lesen, und als ihr Sohn das Zimmer betritt, liegt die Mutter ohnmächtig auf dem Boden und da schaut er auf den Bildschirm und da steht:“ An meine zurückgebliebene Frau von deinem vorausgereisten Gatten. Betreff: Bin angekommen. Meine Liebste, ich bin soeben gut angekommen, ich habe mich hier bereits gut eingelebt und sehe, dass alles für deine Ankunft morgen schon vorbereitet ist. Ich wünsche Dir eine gute Reise und erwarte dich in Liebe. Dein Mann.“ Und dann schrieb er noch:“PS: Es ist extrem heiß hier herunten.“

 

 

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K

Kinderdank

  • Merk es dir, ergrauter Vater, sag es auch dem Mütterlein,
    soll der späte Lebensabend
    frei von Nahrungssorgen sein,
    gib du die erworbenen Güter
    nicht zu früh den Kindern ab,
    sonst wirst du zu ihren Sklaven
    und sie wünschen dich ins Grab.
    Wer besitzt, den wird man achten.
    Kinderdank ist Seltenheit.
    Brot zu betteln, heißt verschmachten,
    Brot zu geben, Seligkeit.
    (Volksmund)

Kinder

 

  • „Da die Eltern das Glück der Kinder, so viel an ihnen ist, befördern sollen, müssen sie, wenn sie sterben, ihr Vermögen den Kindern hinterlassen.“(Chr. Wolff, Institutiones Iuris Naturae et Gentium 1750)

Klug(heit)

  • Ein kluger Mensch macht nicht alle seine Fehler alleine, sondern er gibt auch anderen eine Chance.(Nossrat Peseschkian)
  • Es kann uns niemand daran hindern, über Nacht klüger zu werden (Nossrat Peseschkian)

Kohl Helmut

  • Denken Sie bitte auch im Erbrecht an das Helmut Kohlsche Theorem: Wichtig ist, was hinten rauskommt!

Kompromiss

  • „Ein Kompromiss, das ist die Kunst einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er habe das größte Stück bekommen“(Ludwig Erhard, Bundeskanzler 1963 bis 1966)
  • Ein Kompromiss, bei dem jeder meint, er sei zu kurz gekommen, ist ein guter Kompromiss. (Richterspruch)
  • Bei einem guten Kompromiss müssen beide Seiten bluten. (Richterspruch)

Kratzen

  • „Sie haben alle an der Tür des Erblassers gekratzt
    (= im Schwarzwald für: einen alten Menschen vor seinem Ableben um Geschenke angehen)

Krematorium

  • Eine Frau aus Tübingen hat ihren Mann nach dessen Tod verbrennen lassen. Das musste in Reutlingen geschehen, weil es in Tübingen damals noch kein Krematorium gab. Es war ein kalter Wintertag. Es hatte zu schneien begonnen und auf dem Rückweg waren Straßen und Wege eisglatt, so dass man sich auf der steil abfallenden Straße zum Neckartal hinab kaum auf den Beinen halten konnte. Die Witwe zog einen kleinen Handkarren hinter sich her, in dem sich auch die Urne befand. Als sie zum dritten Mal ausgerutscht und unsanft hingefallen war, nahm sie die Urne aus dem Wagen, öffnete den Deckel und sagte: „So, Albert, jetzt ischt Schluss mit der Pietät. Jetzt wirscht gstreut!.“ (Felix Huby, Die Schwaben und die Republik)

Kunst

  • Wahre Kunst zeigt sich darin, komplizierte Sachverhalte einfach auszudrücken – und nicht umgekehrt (aus dem Internet)


Gesammelt von RA Ruby

L

Lebenserwartung

  • In Baden-Württemberg ist die Lebenserwartung um ein Jahr höher als im Bundesdurchschnitt. Im Bundesdurchschnitt werden die Männer 74, in Baden Württemberg 75; die Frauen werden im Bundesschnitt 80, in Baden-Württemberg 81. Interessanterweise ist die Lebenserwartung in Baden-Württemberg in Stuttgart am höchsten. Wissen Sie warum ? Dort leben die meisten Beamten.

Lebensplanung

  • Man soll sein Leben so planen, als ob man ewig lebe, und so organisieren, als ob man morgen sterbe.

Letzter Wille

  • Als Überschrift eines Testaments verwendet man gemeinhin die Begriffe „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Ein geplagter Nürnberger Ehemann schrieb mal „Mein erster Wille“.
  • Der letzte Wille soll der kräftigste sein.

Liebe

  • Liebe vergeht, Hektar besteht (Volksmund)
  • Selbst die Liebe ist vergänglich, nur der Durst bleibt lebenslänglich (Volksmund)

Loch

  • So beginnt und endet doch alles stets in einem Loch (Heinz Erhardt)


Gesammelt von RA Ruby

M

Marx

  • Es gehört zu den vielfältigen Widersprüchen in Lehre und Leben von Karl Marx, dass er einerseits alle Hebel in Bewegung setzte, um die Erbrechte seiner Frau möglichst bei Lebzeiten der reichen Verwandten für sich zu nutzen, gleichzeitig aber den Bannstrahl gegen das Erbrecht schleuderte, indem er dessen Abschaffung forderte.
    (Hattenhauer)
  • Merk es Dir, ergrauter Vater, Sag es auch dem Mütterlein, Soll der späte Lebensabend / Ohne Nahrungssorgen sein, Gib Du die erworbenen Güter / Nicht zu früh den Kindern ab, Sonst wirst Du zu ihren Sklaven/ Und sie wünschen Dich ins Grab; Wer besitzt, den wird man achten,/ Kinderdank ist Seltenheit,/ Brot zu betteln ist verschmachten, / Brot zu geben, Seligkeit.

Mutter

  • Mater semper certa, pater (semper) incertus est(Römischer Rechtsgrundsatz: Die Mutter ist immer sicher, der Vater ist immer unsicher; jedes zehnte bis achte eheliche Kind stammt nicht von dem Ehemann, von dem es stammen sollte)
  • Es erscheint bei Gericht ein Mann in Frauenkleidern. Der Richter ist empört: „Wir sind bei Gericht ja vieles gewohnt, aber Ihr Aufzug geht nun doch zu weit !“. Der Mann in Frauenkleidern zeigt sich überrascht: „Aber Sie haben doch selbst darum gebeten: Hier auf der Ladung steht: Hiermit wird Ihr persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin in Sachen Ihrer verstorbenen Frau Mutter angeordnet.“

Miterbe

  • Wenn du Deine Sippschaft wirklich kennenlernen willst, musst Du mit ihr zusammen erben!(Volksmund)


Gesammelt von RA Ruby

N

Nachlass

  • Dies Haus ist mein und doch nicht mein,
    Wer vorher da, s’ war auch nicht sein,
    Wer nach mir kommt, muss auch hinaus:
    Sag, lieber Freund, wem ist dies Haus ?
    (Inschrift an einem alten Haus, zitiert nach Weirich)

Nachlassverbindlichkeiten

  • Schulden sind kein Hasen, sie laufen nicht davon (Volksmund)
  • „Wird die Operation sehr teuer?“ fragt der Patient. Der Arzt lächelt. „Dieses Problem können Sie getrost Ihren Erben überlassen.“

Nichteheliche Kinder als Erben

  • Die Schwarzwaldbäuerin liegt im Sterben. Am Sterbebett traut sich der Schwarzwaldbauer endlich die Frage zu stellen, die er sein ganzes Leben hindurch nicht zu stellen wagte. „Du, Bäuerin, von unseren sieben Kindern sind ja alle blond, bis auf den fünften, der mit den roten Haaren und den Sommersprossen. Jetzt wo du im Sterben liegst kannst du es mir ja sagen, der fünfte ist doch nicht von mir ?“ „Doch“, sagt, die Bäuerin, „der fünfte schon, aber die anderen nicht!“

Not

  • Wer den Kindern gab das Brot und im Alter leidet Not, den schlag man mit dem Knüppel tot ! (Spruch meines Großvaters aus dem niederösterreichischen Waldviertel)


Gesammelt von RA Ruby

O

Offenbarung

  • Beim Erbenstreit wird offenbar, was vorher unterm Teppich war. (Ruby)

Ost-Immobilie

  • Was gehört nicht in diese Reihe: Tripper, Aids, Ost-Immobilie ? Antwort: Tripper, den wird man nämlich wieder los


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P

Pflichtteil

  • Als er das Testament in die Hände bekam, reduzierte er seine Elternliebe auf ein Pflichtteil.
    Werner Mitsch

Pfichtteilsrecht

  • (Manche) motivieren das Pflichtteilsrecht mit dem Gedanken der Fürsorge für die nächsten Angehörigen. Jedoch greift das Pflichtteilsrecht auch dann ein, wenn diese gar nicht fürsorgebedürftig sind. Das Rechtsgefühl reagiert dagegen, dass der Erblasser alles letztwillig dritten Personen zuwendet. Er hat eigentlich, so empfinden wir, seiner Familie genommen, was ihr gebührt. In unserer Vorstellung wirkt das Familieneigentum nach. (v. Lübtow, Erbrecht I, 556; Die alten Germanen kannten nur Familieneigentum, alles gehörte der Familie. Dann kam der Gedanke des Freiteils auf, dass man einen bestimmten Teil „frei“ der Kirche vererben könne. Schon der Gegenbegriff „Pflichtteil“ zeigt, dass der Gedanke v. Lübtows richtig sein dürfte)

Pietät

  • Eine Frau aus Tübingen hat ihren Mann nach dessen Tod verbrennen lassen. Das musste in Reutlingen geschehen, weil es in Tübingen damals noch kein Krematorium gab. Es war ein kalter Wintertag. Es hatte zu schneien begonnen und auf dem Rückweg waren Straßen und Wege eisglatt, so dass man sich auf der steil abfallenden Straße zum Neckartal hinab kaum auf den Beinen halten konnte. Die Witwe zog einen kleinen Handkarren hinter sich her, in dem sich auch die Urne befand. Als sie zum dritten Mal ausgerutscht und unsanft hingefallen war, nahm sie die Urne aus dem Wagen, öffnete den Deckel und sagte: „So, Albert, jetzt ischt Schluss mit der Pietät. Jetzt wirscht gstreut!.“ (Felix Huby, Die Schwaben und die Republik)

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R

Raue

  • die Raue = landschaftlich gebräuchliche Bezeichnung für Leichenschmaus = Leichenzehr = Beerdigungsfeier

Rechtsanwalt

  • „Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,/ obwohl die Kosten oft beschwerlich.“ (Wilhelm Busch)

 


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S

Sachsenspiegel

  • „Die sich zwischen dem nagele und deme houpte zu sippe gezin mugen an gelicher stat, de nehmen daz erbe gelich. Die sich neher gezin mugen, de nehmen daz erbe zu vor.“ (Der Sachsenspiegel beschreibt am Anfang des 13. Jhs. die Ordnung der Sippe am Bild des menschlichen Körpers. Vom Kopf über Schulter, Arm und Hand wurde die Ordnung der Verwandtschaft beschrieben bis die Sippe am Fingernagel ihr Ende fand. Hier wurde versinnblildlicht, dass Erbrecht ein wichtiges Teilgebiet des Familienrechts ist).

Scheiden

  • „Meistens hat, wenn zwei sich scheiden, einer etwas mehr zu leiden.“ (Wilhelm Busch)

Schleichweg

  • „Familienrechtlicher Schleichweg am Erbrecht vorbei“ (als solchen charakterisierte und warnte Bundesrichter Schmidt-Kessel auf dem 23. Deutschen Notartag in Frankfurt  vor der unbenannten ehebedingten Zuwendung im Zusammenhang mit § 2287 BGB)

Schlimmste

  • Einmal wurde Ernst Ludwig Heim, der vielbeschäftigte Berliner Arzt, an das Krankenbett einer alten Frau gerufen. Alle Verwandten hatten sich vollzählig eingefunden, da sie mit dem baldigen Ableben rechneten und auf eine reiche Erbschaft spekulierten. Heim schickte sie hinaus und untersuchte dann die Kranke. Beim Fortgehen sprach ihn nun ein Neffe der Greisin an und erkundigte sich nach der Diagnose. Heim machte ein sehr ernstes, sorgenvolles Gesicht und antwortete: „Bereiten Sie Ihre Familie auf das Schlimmste vor: Die alte Tante wird wieder gesund!“ (Machen auch Sie, meine Damen und Herren, sich auf das Schlimmste gefasst: Ich werde jetzt eine Rede halten!)

Schönheit

  • Schönheit vergeht, Hektar besteht (Volksmund)
  • Schöne Mädle werdet wüeschte Weiber, Sach bleibt Sach (Thaddäus Troll)

Schulden

  • Wer eine Erbschaft übernommen, hat für die Schulden aufzukommen (Wilhelm Busch)
  • Man kann auch Schulden erben.
  • Schulden sind die wahren Erben.
  • Die Schulden sind der nächste Erbe.
  • Schulden sind keine Hasen, sie laufen nicht davon.
  • Erbe ist, wer auch die Schulden des Erblassers bezahlen soll / die Pflichten des Erblassers erfüllen soll.

Schutzpatron der Pflichtteilsberechigten

  • Der IV. Senat des BGH wird von Juristen gerne als „Schutzpatron der Pflichtteilsberechtigten“ bezeichnet.

Schwarzgeld

  • Steuerneutrales Geld klingt doch besser als Schwarzgeld (Bankier aus Zürich)

Schwarzälder Testament

  • „Liebe Kinder, ich wollte nicht, daß Ihr Euch wegen meines Erbes streitet. Deshalb habe ich bereits zu Lebzeiten alles verzehrt und vertrunken und nach dem Motto gelebt: Genieße das Leben beständig, denn Du bist länger tot als lebendig. Den Rest, sollt ihr zu gleichen Teilen erben. Villingen-Schwenningen, den 18. Februar 2002. Euer Vater“

Sterben

  • „Man stirbt nur einmal – und für so lange!“(Moliére)
  • „Ein Mensch sieht ein, dass wer, der stirbt, den andern nur den Tag verdirbt.“ (Eugen Roth)
  • Ich möchte sterben wie ein Baum, den man fällt, wie eine Ähre im Feld (Reinhard Mey)
  • Ich leb, weiß nit wie lang, Ich stirb und weiß nit wann, Ich fahr, weiß nit wohin, Mich wundert, dass ich fröhlich bin (Grabinschrift des Magisters Martinus Biberach zu Heilbronn, Ende des 15. Jhs.)
  • Sterben macht Erben.“(Volksmund)
  • „Wer will seelig sterbengeb‘ an die rechten Erben.“(Volksmund)
  • Die meisten Menschen haben Angst vor dem Tod, welcher den hochgeschätzten Leib unbeseelt zurücklässt. Theoretisch müsste Sterben leicht sein, denn das hat bisher jeder geschafft. Aber praktisch gesehen kann es lange dauern bevor die Medizin dem Leib erlaubt zu sterben (Stuttgarter Alt-OB Rommel)
  • „ZU KURZ: Kaum, dass auf diese Welt du kamst, zur Schule gingst, die Gattin nahmst, dir Kinder, Geld und Gut erwarbst – schon liegst du unten, weil du starbst.“ (Heinz Erhardt)
  • „Mein Rudi hatte wirklich einen wunderschönen Tod bei mir. Er ging, als er kam.“ (aus einem Kabarettprogramm)

Steuerbescheide

  • „Lass das mit den Rechnungen und den Steuerbescheiden, die zu Unrecht so heißen; denn wieso sind sie bescheiden?“ (Heinz Erhardt)

Steuern

  • Was hilft es Dir, damit zu prahlen, Daß Du ein freies Menschenkind? Mußt Du nicht pünktlich Steuern zahlen, Obwohl die Dir zuwider sind? (Wilhelm Busch, Schein und Sein, 1909)
  • Der Lieblingsspruch unseres Finanzministers:Schaff und erwirb, zahl Steuern und stirb

Steuerrecht

  • Das Steuerrecht vergällt den Erben, jede Freude am Versterben (Stuttgarts OB Rommel zugeschrieben)

Stiften

  • Die Erben gehen stiften (Überschrift im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ zum Thema Erbschaftsteuerersparnis durch Stiftungsgründungen)
T

Teilen

  • „Wenn Du den wahren Charakter eines Menschen kennenlernen willst, teile eine Erbschaft mit ihm.“ („If you want to know the true character of a person, divide an inheritance with him.“ (Benjamin Franklin)
  • „Die Zeit eilt, heilt, teilt.“ (Hausinschrift in Augsburg)
  • „Seid ihr noch einig, oder habt ihr schon geteilt?“(Volksmund)
  • „War ihr Onkel bis zum Ende im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte?“-„Kann ich noch nicht sagen. Das Testament ist noch nicht eröffnet.“ (Volksmund)

Teilungsanordnung

  • Die Teilungsanordnung konkretisiert den Erbteil nur, das Vorausvermächtnis gibt es zum Erbteil dazu.

Testament

  • Alles versoffe, nix verschenkt, des isch des beschte Testament (Pfälzer Volksmund)
  • Als er das Testament in die Hände bekam, reduzierte er seine Elternliebe auf ein Pflichtteil.
    (Werner Mitsch)
  • „Wer alles verzehrt vor seinem End‘, der macht das richt’ge Testament.“ (Volksmund)
  • „Alles verzehrt vor seinem End, macht ein richtig Testament.“(Volksmund)
  • „Sein Testament selber zu basteln ist grad so, als würde man sich selber den Blinddarm herausnehmen.“
  • „Im Testament gibt selbst der Geizhalz so viel, wie er kann.“ (Emanuel Wertheimer, dt. Philosoph und Aphoristiker)
  • „Jemanden mit dessen Wissen im Testament zu bedenken und dann nicht in angemessener Frist zu sterben, das grenzt schon an Provokation.“(Samuel Butler der Ältere, englischer Satiriker 1612 bis 1680)
  • Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte.(Peter Ustinov)
  • Die alten Römer waren der Auffassung, dass gewissenhafter Familienvater keinen Tag verstreichen lassen solle, ohne durch ein Testament sein Haus für seinen Todesfall bestellt zu haben. Dar alte Römer Cato zählte zu den drei größten Fehlern seines Lebens, dass er einmal einen Tag ohne Testament gelebt habe. (Plutarch, Cato maior, 9,6)
  • Testamente sollten alle zwei Jahre überarbeitet werden. Selbst der liebe Gott hat zwei Testamente gebraucht (das Alte und das Neue Testament)
  • Testament von Stuttgarts Alt-OB Rommel „Wer über sein Ableben nachdenkt, wird sich dessen bewusst, dass er danach keinen Einfluss mehr hat, was mit seinem Eigentum und Vermögen geschieht. Vor allem wohlhabende Leute versuchen, auf die Zeit nach dem Tode durch testamentarische Verfügungen einzuwirken. So sind zwar nicht sie selber, doch ihr Wille noch eine Zeit lang da. Ich rate, solche Verfügungen im Zweifel zu unterlassen, da sie wenig nützen, sondern eher die Grabpflege durch die erzürnten Erben gefährden. Wer sie unbedingt ärgern will, dem empfehle ich ein Testament zu verfassen, dessen Verlesung die Erben zunächst erschreckt, dann aber doch erlöst. Ein Beispiel: „Meine Bindung an die Familie war nicht so eng, wie es den Anschein hatte. Im Gegenteil, manche Unverschämtheiten und Respektlosigkeiten haben mich so geärgert, das ich mich des Wortes des großen Friedrich – oder war es ein anderer ? – erinnere, der gesagt hat: “Seit ich die Menschen kenne, sind mir die Hunde lieber.“ Ich wollte immer einen Hund haben, doch wusste ich von vornherein, dass niemand aus der Familie ihn während der Ferien in Pflege nehmen würde. Jetzt habe ich die Möglichkeit meiner Tierliebe, insbesondere zu den verfemten und verfolgten sogenannten Kampfhunden sichtbar Ausdruck zu geben. „Mein Vermögen den Kampfhunden“ lautete deshalb mein Entschluss, bis ich ich in der Zeitung las, dass ein Kampfhund einen Jogger gebissen hatte. In meiner Jugend hat man zwar nicht „Jogging“, sondern „Waldlauf“ gesagt, aber an solchen habe ich auch mehrfach teilgenommen. Deshalb ließ ich den Gedanken, mein Erbe den Hunden zuzuwenden, wieder fallen, zumal auch der Sport einst meinem Leben Inhalt und Richtung gab und ich ihn in unserer bewegungsarmen und aggressionsreichen Zeit für wichtig aber unterfinanziert halte. Um diese Unterfinanzierung zu mildern, wollte ich mein ererbtes, erspartes und erarbeitetes Vermögen dem VfB vermachen. Aber dessen 0:3 Niederlage gegen Bayern am 7.12.2002 ärgerte mich so sehr, dass ich auch diesen Gedanken fahren lies. Denn ärgern kann ich mich auch von meiner Familie lassen ! Deshalb setze ich meine Frau und meine Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge als Erben ein.“ (Stuttarts Alt-OB Rommel)
  • Ein Glück, dass man sich in seinem Testament nichts selber vermachen kann.
    (Emanuel Wertheimer)
  • Das Testament ist der uneigennützigste Akt des Lebens: man vergisst dabei ganz sich selbst.
    (Emanuel Wertheimer)
  • Jung ist man morgens und alt abends. Abendlich müssen unser Testament bereit und unsere Angelegenheiten in Ordnung sein. (Novalis)
  • Testament, Ichverlängerung schriftlich. (Manfred Hinrich)
  • Und schrieb aufs Testament: Mein erster Wille. (Manfred Hinrich)

Testamentsanfechtung

  • Eine alte Dame hatte mal kurz vor ihrem Tod ihre geliebte Katze als Alleinerbin eingesetzt. Dieser letzte Wille wurde aber nicht wirksam, weil der Papagei der alten Dame das Testament angefochten hat.

Testamentsauslegung

  • Falsch Gebild und Wort, verändern Sinn und Ort (Goethe, Faust)
  • Legt ihr´s nicht aus, so legt was unter (Goethe)
  • Es wird berichtet, ein Mann sei zu einem weisen Juristen gekommen und habe ihn gebeten, ihm ein Testament aufzusetzen, dass so vollständig und klar sei, dass später kein Streit über dessen Auslegung entstehen könne. Darauf habe der Weise geantwortet: „Guter Mann, das hat selbst Gott-Vater zweimal vergeblich versucht, und seit fast 2000 Jahren streiten sich die Gelehrten über die Auslegung (des Alten und Neuen Testamentes) (nach Weirich)

Testamentseröffnung

  • „War Ihr Onkel bis zum Ende im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ?“. „Kann ich nicht sagen. Das Testament ist noch nicht eröffnet.“

Testierfähigkeit

  • Der Sachsenspiegel forderte für die Testierfähigkeit, der Testator müsse mit Schwert und Schild gegürtet und ohne fremde Hilfe sein Pferd besteigen können, um wirksam verfügen zu können.

Testierfreiheit

  • Der Testierfreiheit liegt letztlich das Vertrauen in den gerechten Hausvater zugrunde.

Tod

  • Wir alle müssen uns mit dem Gedanken an den Tod vertraut machen, wenn wir zum Leben wahrhaft tüchtig werden wollen (Albert Schweitzer)
  • „Zwei Dinge sind sicher, der Tod und die Steuern“ (Volksmund)
  • „Rasch tritt der Tod den Menschen an, es ist ihm keine Frist gegeben, er stürtzt ihn mitten aus der Bahn, er reißt ihn fort vom vollen Leben.“ (Friedrich v. Schiller, Wilhelm Tell)
  • Die Menschen vergessen schneller den Tod ihres Vaters als den Verlust des Erbes. (Niccolò Machiavelli)

Todesfall

  • Denn hinderlich, wie überall, ist der eigne Todesfall (Wilhelm Busch)

Tot(e)

  • Tote kann man nicht mehr fragen …
  • Der Tote erbt den Lebendigen
    (Deutscher Rechtsgrundsatz, wonach der Tote selbst den Erben unmittelbar in die Herrschaft einsetzt, ohne dass es hierzu einer Einweisung durch Dritte bedarf, was ein Zwischenstadium der Herrenlosigkeit voraussetzen würde)
  • „Genieße das Leben beständig, denn du bist länger tot als lebendig“ (Volksmund)

Trotzehen

  • Trotzehen halten immer“  (Volksmund)


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U

Überschreiben

  • Vater, wann gibst mir denn s’ Heimatl,
    Vater, wann lässt´s mir überschreibn ?
    Denn s`Dirndl wachst auf as wie´s Grummatel
    Und will nöt mehr lediger bleibn.
    (aus dem Volkslied „Zu Lauterbach hab i mein Strumpf verlorn“ vor 1820 aufgezeichnet nach G.W. Fink)

Unternehmensnachfolger

  • Wenn Sie zu Ihrem Sohn sagen, du, Sohn, ich will mich langsam zur Ruhe setzen und der Sohn sagt, du, Papa, mach noch ein paar Jahre, dann können wir uns zusammen zur Ruhe setzen, dann wissen Sie, dass sie den falschen Unternehmensnachfolger ausgesucht haben.


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V

Vater

  • „Der Vater erstellt’s,der Sohn erhält’s, beim Enkel zerschellt’s.“ (Spruch über das Erbe als Familienbesitz)

Verfassungsgerichtspräsident

  • Über Gerhard Müller erzählte man sich zu seiner Zeit als Verfassungsgerichtspräsident, ihm sei der Verbrauch von Klopapier in seiner Behörde zu hoch erschienen. Deshalb habe er entschieden, dass jeder Mitarbeiter seine Papierrolle im Büroschrank aufzubewahren und zur jeweiligen Verwendung mitzunehmen habe. Auf der Toilette gab es kein frei zugängliches Papier mehr. Das endete erst, als der Bundesjustizminister einmal zu Besuch war und auf den Korridoren immer wieder Richtern, Staatsanwälten und deren Mitarbeitern mit einer Klorolle unter dem Arm begegnet war (Felix Huby, Die Schwaben und die Republik)

Verheirat

  • „Wenn man verheiratet ist, kann man die Sorgen teilen, die man alleine nicht gehabt hätte“ (Volksmund)

Vermächtnis

  • Ein Vermächtnis ist ein Angelhaken, den sie auswerfen müssen, damit der Fisch anbeißt, den sie aus dem Wasser ziehen wollen.

Vermögen

  • Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen,  die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt vollends.“ (Otto v. Bismarck, dt. Reichskanzler)
  • „Der Juristentraum vom Himmel: Alle beanspruchen bei der Auferstehung ihr Vermögen, und jeder versucht, es von seinen Vorvätern zurückzuerlangen.“ (Samuel Butler, Dichter)
  • „Der Mensch hat das Vermögen, sich zu vermehren, aber er will vor allem sein Vermögen vermehren.“ (unbekannt)
  • „Manche Leute haben nichts weiter von ihrem Vermögen, als die Furcht es zu verlieren.“ (Antoine de Rivarol)
  • „Ein großes Vermögen ist eine große Sklaverei.“ (Seneca)
  • „Die Leute geben ein Vermögen für gut sitzende Anzüge und für passende Schuhe aus. Aber bei der Krawatte hapert es dann oft.“ (Maurizio Marinella)
  • „Durch großes Vermögen wird man ein Knauser oder ein Verschwender.“ (Friedrich II. der Große)
  • „Schöne, junge Frauen erbarmen sich häßlicher, alter Männer, damit deren Vermögen nicht an gierige Verwandte fallen muß.“ (Erhard Blanck)
  • Beim Denken ans Vermögen/ leidet oft das Denkvermögen.“ (Karl Farkas)
  • „Gutem Sohn kein Vermögen erwerben, bösem kein Vermögen vererben.“ (Leo Tolstoi)

Verständnis des Gesetzes / BGB

  • „Für das richtige Verständnis eines Gesetzes sind zwei Momente von besonderer Bedeutung. Es sind dies einerseits der wirtschaftliche und soziale Zweck, den das Gesetz verfolgt, und andererseits die technisch-juristischen Mittel, welche zur Erreichung dieses Zwecks angewandt werden. Diese beiden Momente möglichst klar zu legen, wird daher zu den wesentlichen Aufgaben … gehören.(G. Planck, Vater des BGB im Vorwort zum ersten Großkommentar zum BGB)

Verwandtschaft

  • Alle Übel dieser Welt haben wir in der eigenen buckligen Verwandtschaft (Volksmund)

Voraussicht

  • Wer im Heute denkt an Morgen, der wird planen, sparen, sorgen.

Vormund

  • Vormund nimmt so viel, dass Nachmund darben muss.

Vorsorge treffen

  • So wie wir während unserer ganzen Jugend für ein glückliches, gesundes Alter vorsorgen müssen, müssen wir unser ganzes Leben für einen ruhigen, glücklichen Tod Vorsorge treffen. (Yehudi Menuhin, Variationen 144)

Vorweggenommene Erbfolge

  • Merk’ es Dir ergrauter Vater, sag’ es auch dem Mütterlein, soll Dein später Lebensabend ohne Nahrungssorgen sein, dann gibt die erworb’nen Güter nie zu früh den Kindern ab; denn sonst bist Du ihnen Sklave und sie wünschen Dich in’s Grab !

Vormundschaftsgericht

  • Der Hilferuf des Arztes nach dem Vormundschaftsgericht (heute Betreuungsgericht), ist der Hilferuf nach dem großen Bruder (Prof. Bienwald, 5. Dt. Erbrechtssymposium)


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W

Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

  • Bei den wechselbezüglichen Verfügungen wird jede Verfügung nicht nur mit Rücksicht auf die andere, sondern nicht ohne die andere getroffen, steht und fällt also mit ihr (Palandt Einl. V. § 2265 Rn 11)

Witwe

  • Manche Männer sind dafür geschaffen, eines Tages glückliche Witwen zu hinterlassen (Robert Lembke)

Wollen

  • Man muss gut überlegen, was man haben will. Es könnte passieren, dass man es bekommt (Nossrat Peseschkian)


Gesammelt von RA Ruby

Z

Zufall

  • Der Zufall ist das Psyeudonym, das der liebe Gott wählt, wenn er inkognito bleiben will (Albert Einstein, 1879 bis 1955)

Zuletzt

  • Erfolge und Ränge,
    Ansehen und Ehr,
    was sind sie, betrachtet
    vom Ende her ?
    Von allem, was wir
    sind oder haben,
    bleibt doch zuletzt nur,
    das, was wir gaben.

 

 

 

 

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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