Zitate und Aphorismen im Erbrecht (Buchstabe K). Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Zitate und Aphorismen im Erbrecht (Buchstabe K)
Kinderdank
Merk es dir, ergrauter Vater,
sag es auch dem Mütterlein,
soll der späte Lebensabend
frei von Nahrungssorgen sein,
gib du die erworbenen Güter
nicht zu früh den Kindern ab,
sonst wirst du zu ihren Sklaven
und sie wünschen dich ins Grab.
Wer besitzt, den wird man achten.
Kinderdank ist Seltenheit.
Brot zu betteln, heißt verschmachten,
Brot zu geben, Seligkeit.
(Volksmund)
Kinder
„Da die Eltern das Glück der Kinder, so viel an ihnen ist, befördern sollen, müssen sie, wenn sie sterben, ihr Vermögen den Kindern hinterlassen.“
(Chr. Wolff, Institutiones Iuris Naturae et Gentium 1750)
Klug(heit)
Ein kluger Mensch macht nicht alle seine Fehler alleine, sondern er gibt auch anderen eine Chance
(Nossrat Peseschkian)
Es kann uns niemand daran hindern, über Nacht klüger zu werden (Nossrat Peseschkian)
Kohl Helmut
Denken Sie bitte auch im Erbrecht an das Helmut Kohlsche Theorem: Wichtig ist, was hinten rauskommt!
Kompromiss
„Ein Kompromiss, das ist die Kunst einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er habe das größte Stück bekommen“
(Ludwig Erhard, Bundeskanzler 1963 bis 1966)
Ein Kompromiss, bei dem jeder meint, er sei zu kurz gekommen, ist ein guter Kompromiss.
Bei einem guten Kompromiss müssen beide Seiten bluten.
Kratzen
„Sie haben alle an der Tür des Erblassers gekratzt“
(= im Schwarzwald für: einen alten Menschen vor seinem Ableben um Geschenke angehen)