⚠️ Vorsicht bei Vor- und Nacherbschaft
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
❝ Hätte meine verstorbene Mutter gewusst, was sie da angerichtet hat, sie würde nochmals kommen, um das zu reparieren ❞
— So schilderte es kürzlich ein Mandant.
Was war passiert?
Die verwitwete Mutter hatte in ihrem handgeschriebenen Testament verfügt:
„Erst erbt mein Sohn alles, dann seine Kinder.“
Was gut gemeint war, wurde im juristischen Sinne als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt.
Das bedeutet:
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Der Sohn ist nur sogenannter Vorerbe – also eine Art „Verwalter“ des Erbes.
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Die Enkelkinder sind die Nacherben, also die „eigentlichen“ Erben, die später alles bekommen sollen.
🎯 Und was ist das Problem?
In unserem Beispiel brauchte der Sohn dringend Geld – seine Ehefrau war schwer erkrankt, und die Krankenkasse übernahm eine teure Therapie nicht.
Er wollte ein Darlehen aufnehmen und das geerbte Haus als Sicherheit einsetzen. Doch:
❌ Die Bank forderte die Zustimmung aller eingetragenen Eigentümer zur Grundschuld.
❌ Die beiden Kinder – also die Nacherben – stimmten nicht zu.
💥 Ergebnis: Der Sohn konnte kein Darlehen aufnehmen – obwohl ihm das Haus seiner Mutter eigentlich „gehört“.
💡 Was viele nicht wissen:
Eine Vor- und Nacherbschaft führt automatisch dazu, dass der Vorerbe in seiner Verfügung über das Erbe stark eingeschränkt ist.
Er darf vieles nicht allein entscheiden, z. B.:
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Immobilien verkaufen oder belasten
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Schenkungen machen
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das Erbe frei vererben
Denn: Der Vorerbe soll das Erbe für die Nacherben „bewahren“.
⚖️ Was bedeutet das für Ihr Testament?
Wenn Sie regeln möchten, wer nach dem Erben erbt, ist das grundsätzlich möglich –
aber nur mit fundierter Beratung.
Denn jede Vor- und Nacherbschaft hat juristische und finanzielle Folgen, die Laien oft nicht abschätzen können.
👨⚖️ Tipp von Gerhard Ruby:
„Wenn Sie möchten, dass Ihr Sohn das Haus behält und notfalls damit arbeiten kann, dann vermeiden Sie die Vor- und Nacherbschaft – oder gestalten Sie sie klug.“
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher und sinnvoll vererben, ohne ungewollte Kettenreaktionen auszulösen.
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RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht.
Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg
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