⚠️ Vorsicht bei Vor- und Nacherbschaft

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

❝ Hätte meine verstorbene Mutter gewusst, was sie da angerichtet hat, sie würde nochmals kommen, um das zu reparieren ❞

— So schilderte es kürzlich ein Mandant.


Was war passiert?

Die verwitwete Mutter hatte in ihrem handgeschriebenen Testament verfügt:

„Erst erbt mein Sohn alles, dann seine Kinder.“

Was gut gemeint war, wurde im juristischen Sinne als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt.
Das bedeutet:

  • Der Sohn ist nur sogenannter Vorerbe – also eine Art „Verwalter“ des Erbes.

  • Die Enkelkinder sind die Nacherben, also die „eigentlichen“ Erben, die später alles bekommen sollen.


🎯 Und was ist das Problem?

In unserem Beispiel brauchte der Sohn dringend Geld – seine Ehefrau war schwer erkrankt, und die Krankenkasse übernahm eine teure Therapie nicht.
Er wollte ein Darlehen aufnehmen und das geerbte Haus als Sicherheit einsetzen. Doch:

❌ Die Bank forderte die Zustimmung aller eingetragenen Eigentümer zur Grundschuld.
❌ Die beiden Kinder – also die Nacherben – stimmten nicht zu.

💥 Ergebnis: Der Sohn konnte kein Darlehen aufnehmen – obwohl ihm das Haus seiner Mutter eigentlich „gehört“.


💡 Was viele nicht wissen:

Eine Vor- und Nacherbschaft führt automatisch dazu, dass der Vorerbe in seiner Verfügung über das Erbe stark eingeschränkt ist.
Er darf vieles nicht allein entscheiden, z. B.:

  • Immobilien verkaufen oder belasten

  • Schenkungen machen

  • das Erbe frei vererben

Denn: Der Vorerbe soll das Erbe für die Nacherben „bewahren“.


⚖️ Was bedeutet das für Ihr Testament?

Wenn Sie regeln möchten, wer nach dem Erben erbt, ist das grundsätzlich möglich –
aber nur mit fundierter Beratung.
Denn jede Vor- und Nacherbschaft hat juristische und finanzielle Folgen, die Laien oft nicht abschätzen können.


👨‍⚖️ Tipp von Gerhard Ruby:

„Wenn Sie möchten, dass Ihr Sohn das Haus behält und notfalls damit arbeiten kann, dann vermeiden Sie die Vor- und Nacherbschaft – oder gestalten Sie sie klug.“

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher und sinnvoll vererben, ohne ungewollte Kettenreaktionen auszulösen.


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RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht.
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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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