Pflichtteil entziehen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich meinem Kind wegen ehrlosem Lebenswandel den Pflichtteil entziehen?
Bis zum 1.1.2010 konnte man zum Schutz der Familienehre einem Kind wegen ehrlosen Lebenswandel den Pflichtteil entziehen. Der Entzug des Pflichtteils wegen ehrlosem und unsittlichen Lebenswandels wurde als nicht mehr zeitgemäß empfunden und zum 1.1.2010 abgeschafft.