Gibt es verschiedene Arten von Erbscheinen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Rottweil, Radolfzell, Villingen-Schwenningen.
Ja es gibt zahlreiche Formen des Erbscheins. Die wichtigsten sind der Alleinerbschein bei einem einzigen Erben oder der gemeinschaftliche Erbschein bei mehreren Miterben. Es gibt aber auch andere Erbscheinsformen wie den
- quotenlosen Erbschein
- Teilerbschein
- gegenständlich beschränkten Erbschein
- Sammelerbschein (hier werden mehrere aufeinanderfolgende Erbfolgen nach unterschiedlichen Erblassern zusammengefasst)
- Europäische Nachlasszeugnis