💰 Kann ich die Erbschaft eines Miterben pfänden?

👨‍⚖️ Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Villingen-Schwenningen, Radolfzell 


Ja, sicher.

Dabei sind aber einige Besonderheiten zu beachten:


👥 Erbteil ≠ Gegenstand

  • Der Miterbe ist Mitglied einer Erbengemeinschaft.

  • Er hat nur einen Anteil am gesamten Nachlass, aber keinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.

  • ➡️ Demzufolge kann auch nur sein Erbanteil am gesamten Nachlass gepfändet werden –
    nicht aber ein Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen (ein solcher existiert nach richtiger Auffassung rechtlich gar nicht).


⚰️ Pfändung erst ab dem Erbfall

  • Der Erbteil kann erst ab dem Todesfall des Erblassers gepfändet werden.

  • 📌 Nach dem Tod ist allerdings für Eigengläubiger des Erben
    eine Pfändung schon vor Annahme der Erbschaft durch den Erben möglich.


Nur solange der Erbteil existiert

  • Die Pfändung des Erbteils kann nur so lange erfolgen,
    wie ein Anteil am Nachlass noch existiert.

  • Nach der vollständigen Teilung des Nachlasses ist das nicht mehr der Fall.


📄 Pfändungsbeschluss und Zustellung

  • Die Pfändung erfolgt durch Pfändungsbeschluss,
    der den Erbanteil genau bezeichnen muss.

  • Unklare Bezeichnungen sind auszulegen.

  • 📬 Zustellung an die Miterben als Drittschuldner ist erforderlich.

  • 🧑‍⚖️ Bei Testamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker (TV) Drittschuldner.

  • Die Pfändung beeinträchtigt nicht das Recht des TV,
    den Nachlass zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen.


Zustellung – Zeitpunkt entscheidend

  • Bei mehreren Drittschuldnern ist die letzte Zustellung entscheidend
    (§ 829 Abs. 3 ZPO: Mit der Zustellung an den Drittschuldner gilt die Pfändung als bewirkt.)

  • 🔁 Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
    (§ 804 Abs. 3 ZPO: Frühere Pfändung schlägt spätere.)


🛠️ Was darf der Gläubiger tun?

Die Erbteilpfändung ermächtigt den Gläubiger, alle Erbenrechte auszuüben, die dem gepfändeten Erbteil zustehen. Dazu gehören insbesondere:

Recht Beschreibung
🗃️ Verwaltungsrechte Mitwirkung bei der Verwaltung der Erbengemeinschaft
🔁 Verfügungsrechte Übertragung oder Verkauf des Erbteils
📄 Auskunftsrechte Auskunft vom Miterben verlangen
📚 Rechnungslegung Ggf. über Verwaltungshandlungen
📈 Auseinandersetzungsrecht Antrag auf Auseinandersetzung und Auszahlung des Anteils

🔨 Zwangsvollstreckung in den Nachlass

  • Zur Vorbereitung der Auseinandersetzung kann der Gläubiger:

    • 📦 den beweglichen Nachlass versteigern lassen
      (§§ 2042 Abs. 2, 2046, 753, 1233, 1235, 383 BGB)

    • 🏡 Grundstücke zur Teilungsversteigerung bringen
      (§ 181 ZVG)


🔍 Fazit: Die Pfändung eines Erbteils ist rechtlich möglich und praktisch wirksam – wenn sie korrekt vorbereitet und durchgeführt wird. Dabei sind aber formale und materielle Feinheiten zu beachten.

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Lassen Sie sich rechtssicher beraten – wir unterstützen Sie kompetent und diskret.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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