📜 Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht
Was passiert nach dem Tod des Erblassers mit einem Testament?
Sobald das Nachlassgericht vom Tod einer Person erfährt, eröffnet es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen – also z. B. ein Testament oder einen Erbvertrag. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 348 FamFG.
🧭 Ablauf der Testamentseröffnung
🔹 1. Automatische Eröffnung durch das Gericht
- Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt, wird das Testament von Amts wegen eröffnet.
- Dabei wird eine Niederschrift angefertigt, insbesondere wenn das Testament verschlossen war.
🔹 2. „Stille“ Eröffnung ist der Regelfall
- In der Praxis findet meist keine öffentliche Eröffnung statt.
- Stattdessen werden den Beteiligten Kopien des Testaments schriftlich zugesendet.
- Nur in Ausnahmefällen findet ein Eröffnungstermin mit geladenen Beteiligten statt.
👥 Beteiligte & ihre Rechte – Wer darf was einsehen?
✅ Gesetzliche Erben
Auch wenn sie durch das Testament nicht berücksichtigt wurden:
- Gelten als Beteiligte (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG)
- Dürfen das gesamte Testament einsehen.
✅ Eingesetzte Erben (Testamentserben)
- Erhalten den vollen Inhalt des Testaments
- Müssen ihre Erbenstellung kennen und ggf. nachweisen und z.B. Belastungen durch Vermächtnisse kennen.
✅ Pflichtteilsberechtigte
(z. B. Kinder, Ehegatten)
- Auch wenn sie nicht als Erben eingesetzt sind
- Dürfen das gesamte Testament einsehen, soweit es zur Prüfung ihres Pflichtteilsanspruchs erforderlich ist
✅ Testamentsvollstrecker
- Erhalten ebenfalls die vollständige Verfügung, um ihre Aufgaben einschätzen zu können
🔍 Vermächtnisnehmer / Auflagenbegünstigte
- Erhalten nur den Teil, der sie direkt betrifft
❌ Keine Beteiligten bei der Testamentseröffnung sind
- Nachlassgläubiger, die aber später das Testament einsehen können bzw. die Erben erfragen können
- Personen ohne konkrete Rechtsposition im Testament
📄 Hinweis:
Nach § 357 FamFG kann jede Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, Einsicht in die eröffnete Verfügung verlangen.
🧾 Welche Dokumente werden eröffnet?
- Alle formgültigen Schriftstücke mit Testierwillen (auch Briefe oder eigenhändige Notizen)
- Auch widerrufene Testamente sind zu eröffnen
- Maßgeblich ist immer das Original – Kopien nur bei Verlust
⚖️ Zuständigkeit & Verfahren
- Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 343 FamFG)
- Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger (§ 3 Nr. 2c RPflG)
- Kosten: Pauschal 100 € Gebühr nach Nr. 12101 KV GNotKG
🔁 Anfechtung oder Rechtsmittel?
- Eine bereits durchgeführte Testamentseröffnung kann nicht angefochten werden
- Wird die Eröffnung abgelehnt, kann Beschwerde nach § 58 FamFG eingelegt werden
📌 Wichtiger Praxistipp:
Ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk dient oft als Legitimationsnachweis z. B. bei Banken oder dem Grundbuchamt, wenn es die Erbfolge klar und eindeutig belegt.
Fragen zur Testamentseröffnung oder Unsicherheiten im Erbrecht? 👉 Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Gerhard Ruby – Fachanwalt für Erbrecht.