Schenkungen sind angreifbar. Bestandsschwäche von Schenkungen gegenüber Dritten

🌟 Was bedeutet „Bestandsschwäche“ bei Schenkungen?

Schenkungen sind nicht immer so sicher, wie sie scheinen. Im deutschen Recht können unentgeltliche Zuwendungen im Verhältnis zu Dritten besonders angreifbar sein. Solche Schwächen bezeichnet man als „Bestandsschwächen“.


🔹 1. Wenn der Schenkende nicht berechtigt war

Beispiel: Jemand verschenkt etwas, das ihm gar nicht gehört.

  • Zwar kann der Beschenkte unter Umständen Eigentum erwerben.
  • Aber: Der wahre Eigentümer kann das Geschenk nach § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB zurückverlangen.
  • Grundsatz: Eigentumsschutz geht vor Schenkungsschutz.

📅 2. Wenn ein Schuldner etwas verschenkt, was er zurückgeben müsste

  • Hat der Schuldner etwas bekommen, das er herausgeben muss (§ 812 BGB), und verschenkt es weiter, so haftet auch der Beschenkte (§ 822 BGB).
  • Eine Schenkung „wäscht“ also die Rückgabepflicht nicht weg.

🏠 3. Nutzungen auf fremdem Eigentum

  • Wer ein fremdes Haus kostenlos nutzt, muss die Vorteile (z. B. Mieterträge) herausgeben (§ 988 BGB)

📆 4. „Bösliche“ Schenkungen des Erblassers

  • Hat ein Erblasser trotz eines bindenden Erbvertrags verschenkt, können diese Zuwendungen nach § 2287 BGB zurückgefordert werden.
  • Es kommt nicht darauf an, ob der Beschenkte gutgläubig war.

🧱 5. Schenkungen zwischen Scheidung und Zugewinnausgleich

  • Verschenkt ein Ehegatte in dieser Zeit Vermögen, kann der andere Ehegatte den Beschenkten direkt in Anspruch nehmen (§ 1390 BGB).
  • Seit 2009 auch auf Geldzahlung gerichtet.

💰 6. Schenkungen verringern das Endvermögen

  • Bei der Berechnung des Zugewinns werden Schenkungen an Dritte dem Endvermögen hinzugerechnet (§ 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Ausnahmen gelten für:
    • Schenkungen, die älter als 10 Jahre sind
    • Schenkungen mit Zustimmung des Ehegatten

🛡️ 7. Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • Schenkungen können Pflichtteilsrechte beeinträchtigen.
  • Nach § 2329 BGB kann der Beschenkte zur Rückgabe verpflichtet sein.

🥇 8. Schenkungen des Vorerben

  • Auch ein befreiter Vorerbe darf nicht beliebig verschenken.
  • Solche Schenkungen sind mit Eintritt der Nacherbfolge oft unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB).
  • Der Nacherbe kann dann Rückgabe verlangen.

🏛️ 9. Schenkungen in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz

  • Seit 2021 müssen Schenkungen während dieser Zeit zur Hälfte an den Treuhänder herausgegeben werden.
  • Ausgenommen: Kleingeschenke bis 200 Euro, max. 500 Euro im Jahr.

🌐 Fazit

Unentgeltliche Zuwendungen genießen im deutschen Recht keinen absoluten Schutz. Wer etwas geschenkt bekommt, sollte wissen: Unter bestimmten Umständen kann das Geschenk zurückgefordert werden – selbst wenn man redlich war.

Schenkungen sind angreifbar. Wer schenken will, sollte dies rechtssicher gestalten.


✉️ Gerne beraten wir Sie zu den rechtlichen Fallstricken und Gestaltungsmöglichkeiten bei Schenkungen im Erb- und Familienrecht. Ihr

Rechtsanwalt Gerhard Ruby – Fachanwalt für Erbrecht

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