Steuerbegünstigtes Vermögen. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Steuerbegünstigtes Vermögen beim Vererben und Verschenken
Grundsätzlich wird Vermögen beim Vererben und Verschenken nach dem Verkehrswert angesetzt. Hiervon werden dann die Freibeträge abgezogen (Ehegatte 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro).
Es gibt aber auch sogenanntes steuerbegünstigtes Vermögen, nämlich:
- Familienheime beim Erwerb und Nutzung durch den Ehegatten
- Familienheime bis 200 qm beim Erwerb durch Kinder, die einziehen
- Vermietete Wohngrundstücke bzw. Wohnungen
- Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- Betriebsvermögen
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