Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bei Unaufklärbarkeit der Erben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Amtsermittlungsverfahren bei Unaufklärbarkeit der Erben
Das OLG Karlsruhe hat am 03.11.2009 zum Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bei Unaufklärbarkeit der Erben und Tod des Antragsgegners entschieden (Az.: 2 WF 140/09):
Mit der vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip entwickelten Rechtsschutzgarantie ist es nicht zu vereinbaren, wenn dem Antragsteller in einem Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich , bei dem der Grundsatz der Amtsermittlung gilt, das Risiko der Nichtaufklärbarkeit der Erbenstellung aufgebürdet wird. Auch unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens und des Anspruches auf Justizgewährung darf vom Antragsteller nichts Unmögliches gefordert werden. Im Ausnahmefall kann das Verfahren deshalb auch ohne die Beteiligung der Erben durchgeführt werden.