Wann erben Geschwister? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wann erben Geschwister?
Frage:
Unser Bruder Anton hat keine Kinder. Wir sind zwei Geschwister Berta und Cäsar. Unsere Mutter Dora lebt noch. Der Vater Emil ist tot. Wer erbt, wenn Bruder Anton stirbt und Anton kein Testament gemacht hat.
Antwort:
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier gilt die Regel, dass Geschwister nicht erben, wenn der Erblasser Kinder hatte. Hatte der Erblasser keine Kinder und ist mindestens eines der Elternteile des Geschwisters vorverstorben, kommen die Geschwister als gesetzliche Erben zum Zug.
Zum Fall:
Da Anton keine Kinder hat (sog. Erben erster Ordnung), kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zug. Das sind die Eltern Dora und Emil, die zu je 1/2 erben würden, wenn beide noch lebten. Da Emil aber schon tot ist treten an seine Stelle die Abkömmling von Vater Emil also die Geschwister Berta und Cäsar. An Berta und Cäsar geht Emils Hälfte zu gleichen Teilen, also zu je 1/4. Im Ergebnis erben die Mutter Dora zu 1/2 und die Geschwister Berta und Cäsar zu je 1/4.