Ausgleichung unter Miterben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Frage:
Muss ein Miterbe, der durch eine Zuwendung mehr erhalten hat, als ihm bei der Auseinandersetzung zukommen würde, den Mehrbetrag herauszahlen?
Antwort:
Nein. Der Nachlass wird dann unter die übrigen Miterben in der Weise geteilt, dass der Wert der Zuwendung und der Erbteil dieses überbegünstigten Miterben außer Ansatz bleibt.
Beispiel:
A erhielt zu Lebzeiten 300.000. Im Nachlass sind noch 60.000. Es sind vier Miterben zu je 1/4. A scheidet bei der Erbteilung aus, muss aber auch nichts zurückzahlen. B, C und D teilen sich die restlichen 60.000.