Zu erwartende Geburt eines Miterben. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Hindert die zu erwartende Geburt eines Miterben die Erbteilung?
Ja. Die Auseinandersetzung ist ausgeschlossen, soweit die Erbteile noch unbestimmt sind. Es ist ja unsicher ob ein einzelnes Kind, Zwillinge oder Drillinge etc. zur Welt kommen.