Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wohnung des Erblassers: Wie komme ich als Miterbe rein?
Frage:
Mein Vater war in zweiter Ehe verheiratet. Er hat mich als einziges Kind hinterlassen. Ich stamme aus seiner ersten Ehe. Er hat kein Testament hinterlassen, so dass seine zweite Frau und ich zu je 1/2 Miterben sind. Meine „Stiefmutter“ lässt mich nicht in die Wohnung. Was kann ich tun?
Antwort:
Sie und ihre Stiefmutter haben rechtlich nach § 857 BGB Mitbesitz an der Wohnung Ihres Vaters. Ihre Stiefmutter hindert Sie an der tatsächlichen Inbesitznahme. Darin liegt eine „verbotene Eigenmacht“ nach § 859 BGB.
Achtung
Sie müssen innerhalb eines Jahres die Klage einreichen (§ 864 BGB)
Es wird dann wie folgt geklagt:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Zugang und Besitz an der im Nachlass des Erblassers XY, verstorben am 1.1.11, befindlichen Wohnung in Villingen-Schwenningen, im 1 Obergeschoss des Hauses Scheffelstraße 191 in Villingen-Schwenningen, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Bad und WC einzuräumen.
Gut zu wissen
Wenn es sehr schnell gehen soll, ist eine einstweilige Verfügung möglich.