Ausschlagung der Erbschaft wegen Sozialhilfe nicht sittenwidrig. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ausschlagung der Erbschaft wegen Sozialhilfe nicht sittenwidrig
Frage:
Ist es dem Sozialleistungsträger gegenüber wirksam, wenn der Sozialleistungsempfänger eine ihm angefallene Erbschaft ausschlägt?
Antwort:
JA, eine solche Ausschlagung verstößt zivilrechtlich nicht gegen die guten Sitten (BGH ZEV 2011, 258). Sie kann aber sozialrechtlich dazu führen, dass der Leistungsträger die Sozialleistungen kürzt (§ 26 SGB XII; bei Grundsicherung Kürzung für drei Monate, §§ 31, 31a, 31b SGB II).