Ausschlagung der Erbschaft wegen Sozialhilfe nicht sittenwidrig

Ausschlagung

Ausschlagung der Erbschaft wegen Sozialhilfe nicht sittenwidrig. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Ausschlagung der Erbschaft wegen Sozialhilfe nicht sittenwidrig

Frage:

Ist es dem Sozialleistungsträger gegenüber wirksam, wenn der Sozialleistungsempfänger eine ihm angefallene Erbschaft ausschlägt?

Antwort:

JA, eine solche Ausschlagung verstößt zivilrechtlich nicht gegen die guten Sitten (BGH ZEV 2011, 258). Sie kann aber sozialrechtlich dazu führen, dass der Leistungsträger die Sozialleistungen kürzt (§ 26 SGB XII; bei Grundsicherung Kürzung für drei Monate, §§ 31, 31a, 31b SGB II).

 

 

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