Was ist wenn sich die Lebensumstände ändern (z.B. die Geburt von Kindern) und man das Testament ändern möchte? Geht das noch nachträglich?

Berliner Testament ändern

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Natürlich können später noch Korrekturen durchgeführt werden. Allerdings müssen Zusätze und Korrekturen von beiden Eheleuten unterschrieben werden. Eine Möglichkeit dabei ist, dass ein Ehegatte die Korrektur wieder handschriftlich niederschreibt und beide Eheleute darunter unterschreiben. Korrekturen oder Änderungen sollten unbedingt mit Ort und Datum versehen werden, also das Änderungsdatum erkennen lassen! Streichungen im originalen Text sind zu vermeiden. Diese erscheinen zunächst einfach und nahe liegend. Streichungen führen aber oft zu Streitigkeiten, wie z.B. über die Frage ob diese nur einseitig von einem Ehepartner ohne Wissen des anderen durchgeführt wurden.

Nach dem Tod eines der Ehegatten ist es grundsätzlich nicht mehr möglich einseitig ein Berliner Testament abzuändern. Ausnahme: Im Testament ist ein Abänderungsvorbehalt erklärt: „Der überlebende von uns beiden ist befugt auf sein Ableben, nach seinem freien Willen neu zu testieren“

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