Vorteile des Berliner Testaments

Berliner Testament: Die Vorteile. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Berliner Testament: Die Vorteile

Frage:

Warum ist das Berliner Testament so beliebt?

Antwort:

Es bietet zahlreiche Vorteile, z.B.

  • Wegen seiner einfachen Errichtung. Einer der Ehegatten schreibt das Testament und der andere unterschreibt auch.
  • Es kann ohne einen Notar kostengünstig errichtet werden.
  • In einem Testament sind zwei Testament enthalten, und zwar für den ersten und den zweiten Todesfall.
  • Jeder der Ehegatten weiß, was der andere auf seinen Tod testamentarisch verfügt hat.
  • Die Ehegatten können ihre Verfügungen von Todes wegen aufeinander abstimmen.
  • Keiner kann hinter dem Rücken des anderen sein Testament abändern.
  • Man kann die gemeinsamen Kinder bindend als Schlusserben einsetzen und der überlebende Ehegatte kann das Testament nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten nicht mehr abändern (Bindungswirkung). Der zuerst versterbende weiß sicher, dass seine Kinder einmal alles erben werden und nicht irgendwelche anderen Personen. Dies kann aber auch einmal ein Nachteil sein, wenn sich eines der Kinder negativ entwickelt. Dann wird die Bindungswirkung zur Bindungsfalle.
  • Die Bindungswirkung schützt vor Erbschleichern. Denn schreibt der Überlebende noch ein Testament zugunsten eines Erbschleichers ist dieses spätere Testament wegen der Bindungswirkung unwirksam.
  • Die oft ins Feld geführten steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments bei großen Vermögen, können durch ein sogenanntes Steuersparvermächtnis ausgeschlossen werden.
  • Es ist ein hervorragendes Nottestament. In der Stunde der Not bzw. Todesstunde kann der Überlebende Ehegatte das Testament in zwei kurzen Sätzen schreiben: „Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Erben des Überlebenden sind unsere Kinder zu gleichen Teilen. X-Stadt, den 17.8.2014 Erna Willmann, Benno Willmann“ Hier muss der Ehemann nur seinen Namen unter das von der Ehefrau geschriebene Testament setzten und es ist voll wirksam.

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