Bösliche Schenkungen Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg
Bösliche Schenkungen
Wenn ein Berliner Testament vorliegt und einer der Ehegatten gestorben ist, kann der überlebende Ehegatte kein wirksames Testament mehr errichten. Er kann aber weiter über das Vermögen unter Lebenden verfügen, obwohl er dies eigentlich nicht darf. Dies geschieht meist in der Form von Schenkungen. Sie lösen Bereicherungsansprüche der hintergangenen Erben aus.
In folgenden Fällen sollte daher immer ein Fachanwalt für Erbrecht eingeschaltet werden, wenn ein Berliner Testament vorliegt:
- Stiefmutterfälle: Die neue Stiefmutter erhält das Haus oder eine Haushälfte oder Geldgeschenke
- Eines der als Schlusserben eingesetzten Kinder wird zu Lebzeiten beschenkt, die anderen aber nicht
- Der verwitwete Elternteil macht Schenkungen an einen neuen Lebensgefährten.