Bösliche Schenkung

Bösliche Schenkungen Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg

Bösliche Schenkungen

Wenn ein Berliner Testament vorliegt und einer der Ehegatten gestorben ist, kann der überlebende Ehegatte kein wirksames Testament mehr errichten. Er kann aber weiter über das Vermögen unter Lebenden verfügen, obwohl er dies eigentlich nicht darf. Dies geschieht meist in der Form von Schenkungen. Sie lösen Bereicherungsansprüche der hintergangenen Erben aus.

In folgenden Fällen sollte daher immer ein Fachanwalt für Erbrecht eingeschaltet werden, wenn ein Berliner Testament vorliegt:

  • Stiefmutterfälle: Die neue Stiefmutter erhält das Haus oder eine Haushälfte oder Geldgeschenke
  • Eines der als Schlusserben eingesetzten Kinder wird zu Lebzeiten beschenkt, die anderen aber nicht
  • Der verwitwete Elternteil macht Schenkungen an einen neuen Lebensgefährten.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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