Kann Berliner Testament nach Tod des Ehegatten geändert werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Kann Berliner Testament nach Tod des Ehegatten geändert werden?
Frage:
Ich habe mit meinem Mann ein gemeinschaftliches Testament gemacht, in dem wir uns zunächst gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. Im Testament haben wir auch schon festgelegt, dass unsere beiden gemeinsamen Kinder Erben des länger Lebenden sind. Vor drei Jahren ist mein Mann verstorben. Leider hat anschließend unser Sohn den Kontakt zu mir abgebrochen. Kann ich nun meine Tochter als Alleinerbin einsetzen?
Antwort:
Das kommt auf die genaue Formulierung des gemeinschaftlichen Testaments an. Nur wenn darin festgehalten ist, dass der länger lebende Ehepartner nach dem Tod des anderen das Testament noch ändern darf, ist eine solche Änderung möglich. Fehlt ein solcher so genannter Abänderungsvorbehalt, kann der länger lebende Ehegatte das Testament nicht mehr ändern, es sei denn, er schlägt die Erbschaft nach dem erstverstorbenen Ehegatten aus. Wichtig ist deshalb bei Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments, vorab zu überlegen, ob der länger lebende Ehegatte das Testament noch ändern können sollte, und wenn ja, in welchem Umfang. Auch dies kann im Testament festgelegt werden.
Quelle: Dt. Forum f. Erbrecht