Berliner Testament: Gesetzliche Erbfolge nach Überlebendem ist gefährlich

Berliner Testament: Gesetzliche Erbfolge nach Überlebendem ist gefährlich

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht aus Baden-Württemberg

Berliner Testamente sind fehleranfällig, wenn sie von Laien errichtet werden.

So hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem der überlebende Ehegatte Erbe des erstverstorbenen Ehegatte wurde. Daneben wurde noch bestimmt: „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten“

Diese Regelung ist nicht eindeutig. Sie kann bedeuten, dass

  • die gesetzlichen Erben als Schlusserben eingesetzt sind und das Testament vom überlebenden Ehegatten nicht mehr geändert werden darf,
  • nur das gesetzliche  Erbrecht anerkannt wird, was keine verbindliche Erbeinsetzung ist, so dass der überlebende Ehegatte neu testieren darf,
  • dass kein testamentarischer Erbe eingesetzt werden soll, so dass auch hier der überlebende neue von Todes wegen verfügen darf.

Kann diese Unklarheit nicht beseitigt werden, liegt keine bindende Schlusserbeneinsetzung vor und der überlebende Ehegatte kann ein neues Testament machen.

 

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