Erbschaftsteuer in Großstädten: Die Zeiten sind extrem
Immobilien: Angst vor Erbschafsteuer wächst
Das Staz-Interview mit Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, vom 15.10.22 hier zum Nachlesen.
Staz: Gibt es Neuigkeiten aus dem Erbrecht, die für unsere Leser interessant sind, Herr Ruby?
Ruby: Es liegt mir fern, das Geschäft mit der Angst zu betreiben. Aber als Immobilienbesitzer kann einem Angst und Bange werden. Die Preise für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke sind in den letzten Jahren auch im Schwarzwald-Baar-Kreis explodiert. Billiges Geld und Wohnungsnot waren die Ursachen. Es gibt zwar für das Schenken und Vererben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind. Aber die Sorge ist nicht unberechtigt, ob diese Freibeträge in Zukunft ausreichen.
Staz: Gibt es Lösungen?
Ruby: Eine Lösung wäre die Erhöhung der Freibeträge, aber der Gesetzgeber plant etwas ganz anderes. Ein Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vom 10. Oktober könnte zu einer deutlichen Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei vielen Immobilien um bis zu 30 Prozent führen. Verpackt ist das Ganze eher unauffällig in einer „Änderung des Bewertungsgesetzes“ das im Unterschied zur Erbschaftsteuer kaum Beachtung in der Öffentlichkeit findet. Höhere Bewertungen der Immobilien führen natürlich zu höherer Erbschaftsteuer. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung muss aber noch durch Bundestag und Bundesrat.
Staz: Also gar kein Tipp für unsere Leser?
Ruby: Das selbst genutzte Familienheim kann immer zwar noch steuerfrei auf den Ehegatten und die Kinder übergehen, wenn diese unverzüglich dort einziehen und zehn Jahre dort wohnen bleiben. Aber was ist, wenn Kinder an einem ganz anderen Ort wohnen? Die 400.000 Euro für das Kind sind angesichts der Preisanstiege auf dem Immobilienmarkt schnell verbraucht.
Staz: Gibt es weitere Möglichkeiten zur Steuerersparnis?
Ruby: Es muss fachkundig eine Strategie für ein steuergünstige Vermögensübertragung entwickelt werden. Stichworte sind hier Übertragungen zwischen den Ehegatten, z.B. durch Güterstandsschaukel, Übergaben an Kinder unter Nießbrauchsvorbehalten mit aufgezählten oder freien Rückforderungsrechten als Mittel der Wahl.
Staz: Ist das für die Eltern gefährlich?
Im Vordergrund muss immer die Absicherung der Eltern stehen, eben durch Nutzungs- und Rückforderungsrechte. Und wenn man dann noch Steuern sparen kann und vielleicht sogar Pflichtteilsansprüche „böser“ Kinder vermeidet, hat man alles richtig gemacht.