Erbteilung: Wann verjährt das Recht zur Ausgleichung von Schenkungen? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbteilung: Wann verjährt das Recht zur Ausgleichung von Schenkungen?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Schenkungen, die Eltern unter der Anordnung gemacht haben, dass sie beim Todesfall mit den Geschwistern auszugleichen sind, sind später bei der Erbteilung anzurechnen.

Kann ein solches Ausgleichungsrecht verjähren?

Nein. Die Ausgleichung verschiebt nur die Verteilungsquoten. Sie ist aber kein Anspruch der verjährt. Der Teilungsanspruch selber ist bei der Erbengemeinschaft unverjährbar.

758 BGB Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs

Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.

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