Berliner Testament: Späteres Testament trotz Bindung?
Berliner Testament: Späteres Testament trotz Bindung?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
Frage
Mein Vater ist gestorben. Er hat gemeinsam mit meiner Mutter ein Berliner Testament errichtet, in dem meine Schwester und ich zu Schlusserben eingesetzt sind. Jetzt hat meine Mutter ein weiteres Testament errichtet, in dem sie mich zum Alleinerben eingesetzt hat. Ist damit das alter Berliner Testament widerrufen?
Antwort
Das alte Berliner Testament ist weiter wirksam es ist also nicht widerrufen. Im Gegenteil bewirkt die Bindung des Berliner Testaments, dass das neue widersprechende Testament keine Wirkung hat. Sie werden also sehr sicher nicht Alleinerbe werden.
Ausnahme
Das neue Testament erhält aber volle Wirkung, wenn die wechselbezügliche Verfügung im Berliner Testament ganz ausnahmsweise später unwirksam oder gegenstandslos wird. Das ist aber nur bei seltenen Ausnahmefällen möglich, z.B. Testierunfähigkeit, Zwang bei der Testamentserrichtung, Anfechtung.