Bestattungsverfügung: Die eigene Beerdigung regeln. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Bestattungsverfügung
Mit der Bestattungsverfügung regelt man, wie die eigene Bestattung im einzelnen vonstatten gehen soll (z.B. Feuer- , Erd-, Friedwald- oder Seebestattung, anonymes Grab) und wer sich um die Bestattungsformalitäten kümmern soll.
Die Bestattungsverfügung ist kein Testament. Sie kann daher mit Schreibmaschine geschrieben werden oder sogar mündlich getroffen werden. Es empfiehlt sich natürlich die schriftlicher Abfassung. Eine Bestattungsverfügung ist für die Hinterbliebenen eine große Hilfe und hilft, Streit zu vermeiden.
Für die Bestattungsverfügung gibt es keine Formvorschriften, so dass sie handschriftlich aber auch maschinenengeschrieben sein kann. Sie sollte aber unterschrieben sein.
Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass der in der Verfügung als Bestattungsberechtigter Bestimmte (= der Totenfürsorgeberechtigte) die Bestattungsverfügung auch findet bzw. sie im Besitz hat.