Betreuungsbehördliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist grundbuchfest. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Betreuungsbehördliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist grundbuchfest
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat bestätigt, dass die betreuungsbehördliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht grundbuchfest ist, ja sogar postmortal nach § 29 GBO ausreicht! Landratsämter hatte sich immer wieder gegen diese Aussage des Gesetzgebers gesperrt und Bedenken geäußert, die aber völlig unbegründet waren. Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde beim Landratsamt für nur 10 Euro taugt genauso für das Grundbuch wie die wesentlich teurere beim Notar.
Die Entscheidung ist nachzulesen in OLG KA Zerb 2015, 344 (Heft 11)