Erbquote von Ehefrau oder Ehemann beim gesetzlichen Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Wie hoch ist beim gesetzlichen Ehegattenerbrecht die Erbquote des Ehegatten?
Die Erbquote des Ehegatten beträgt grds. 1 / 4. Sie kann sich je nach Fallgestaltung bis zur Alleinerbschaft erhöhen. In der Rechtspraxis ist es meistens so, dass der überlebende Ehegatte nach dem Gesetz die Hälfte erbt und die Kinder die andere Hälfte zu gleichen Teilen.
Das hängt damit zusammen, dass die meisten Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind. In diesem Fall wird der Ehegattenerbteil von 1 / 4 wegen des Bestehens der Zugewinngemeinschaft pauschal um 1 / 4 auf 1 / 2 erhöht. Dies gilt aber nur im gesetzlichen Güterstand, nicht bei ehevertraglich vereinbarter Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder fortgesetzter Gütergemeinschaft
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