Betreuung und Testamtswiderruf. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ein Betreuter sein Testament noch widerrufen?
Grundsätzlich ja. Wenn er aber testierunfähig ist, was nicht selten der Fall sein wird, ist ein Widerruf nicht mehr möglich, auch nicht durch Vernichtung des Testaments und auch nicht durch den Betreuer.