Verfolgungswahn kann testierunfähig machen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Verfolgungswahn kann testierunfähig machen
Ein 90jähriger änderte sein Testament und enterbte seine Frau und seine Kinder, weil sie ihn angeblich töten wollten. Die Anschuldigungen des Erblassers entbehrten jeder vernünftigen Grundlage. Da Grund des neuen Testaments krankhafte Wahnvorstellungen waren, wurde vom Bayerischen Obersten Landesgericht angenommen, dass wahrscheinlich eine Testierunfähigkeit vorliegt und das Testament damit unwirksam ist.
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied:
Das Nachlassgericht wird … ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen einzuholen haben zu der Frage, ob sich die Geisteskrankheit des Erblassers auf dessen Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit … für die … letztwillige Verfügung ausgewirkt hat, bei der die nächsten Angehörigen… von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.
BayObLG, Beschluss vom 17.08.2004 – 1Z BR 53/04