Betreuung: Widerruf des Berliner Testaments gegenüber dem Betreuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg, Deutschland.
Betreuung: Widerruf des Berliner Testaments gegenüber dem Betreuer
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Spezialist Erbrecht
Wenn ein Berliner Testament errichtet ist, kann es einseitig nur durch notariell beurkundete Widerrufserklärung widerrufen werden. Was macht man aber, wenn der Ehegatte geschäftsunfähig ist und unter Betreuung steht? Dann muss das Testament gegenüber dem Betreuer widerrufen werden. Dabei ist zu beachten, dass die „Ausfertigung“ der Widerrufserklärung zugehen muss. Es reicht nicht, wenn lediglich die beglaubigte Abschrift zugeht. Ich habe es sogar schon erlebt, dass ein Gerichtsvollzieher die Ausfertigung selber kopierte und nur die Kopie zustellte. Normalerweise schaltet man den Gerichtsvollzieher ein, um alles richtig zu machen und einen Zustellungsnachweis zu haben. Der Gerichtsvollzieher ist also ausdrücklich anzuweisen, unbedingt die Ausfertigung zuzustellen.