🖋️ Blanko-Unterschrift beim Notar – ist das Testament dann wirksam?
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht
❓ Der Fall:
Ein Mandant fragt:
„Ich bin krank und konnte nicht zum Notar.
Der Notar kam zu mir nach Hause und notierte auf sieben Seiten meine letzten Wünsche.
Ich habe auf einem leeren Blatt Urkundenpapier blanko unterschrieben.
Der Notar will im Büro alles sauber abtippen und dann meine Blanko-Unterschrift anhängen.
Jetzt habe ich Zweifel: Ist dieses Testament überhaupt gültig?“
⚠️ Die klare Antwort: Nein!
❌ Ein Testament mit Blanko-Unterschrift ist nicht wirksam.
Denn:
Die Unterschrift am Ende eines Testaments soll zeigen, dass der Erblasser die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt übernimmt.
Das geht nur, wenn die Unterschrift unter dem fertigen Text steht – nicht auf einem leeren Blatt!
🏛️ So entschied auch das Oberlandesgericht Hamm:
„Wird bei der Errichtung eines Testaments durch mündliche Erklärung zur Niederschrift eines Notars die Unterschriftsleistung auf einem gesonderten Blatt vorgenommen, muss sichergestellt sein, dass mit der Unterschrift die gesamte Urkunde gebilligt wird.“
„Das ist nicht der Fall, wenn das Unterschriftsblatt nicht an die handschriftlichen Aufzeichnungen anschließt,
sondern nach dem äußeren Eindruck nur dazu dient, später mit der Blanko-Unterschrift eine äußerlich formgerechte Urkunde zu basteln.“🧾 OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2000 – 15 W 107/00
💡 Was bedeutet das für Sie?
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Ein Testament muss immer vollständig vorliegen, bevor es unterschrieben wird.
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Blanko-Unterschriften sind keine gültige Testamentsunterschrift.
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Auch wenn ein Notar beteiligt ist, darf man sich nicht blind auf die äußere Form verlassen.
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Im Zweifel gilt: Vor der Unterschrift – immer den kompletten Text lesen oder vorlesen lassen.
👨⚖️ Mein Rat als Fachanwalt für Erbrecht:
Wenn Sie krank oder geschwächt sind, ist es besonders wichtig, dass das Testament rechtssicher aufgesetzt wird.
👉 Ich helfe Ihnen dabei – ob bei Ihnen zu Hause oder in meiner Kanzlei.
Vertrauen Sie nicht auf improvisierte Lösungen – es geht um Ihren letzten Willen.
Gerhard Ruby
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht
📍 Kanzleien in Radolfzell & Villingen
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