Trennung
Lebensgefährten: Bleibt Testament bei Beziehungsende gültig?

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht

Bleibt das Testament meines Ex gültig, obwohl die Beziehung gescheitert ist?

Ja, im Zweifel schon. Ähnliche Fälle wurden schon von Gerichten entschieden. Wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitert und das Testament nicht aufgehoben wird, bleibt es im Zweifel gültig. Bei Ehepaaren und Verlobten ist das anders. Hier wird das Testament ungültig, wenn die Ehe oder das Verlöbnis vor dem Tod aufgelöst wird.

§ 2077 BGB Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung

(1) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt hatte.
(2) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Verlobten bedacht hat, ist unwirksam, wenn das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist.
(3) Die Verfügung ist nicht unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde.

§ 2077 BGB gilt aber nur für Eheleute und Verlobte. Das OLG Celle hat entschieden:

§ 2077 BGB ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht anwendbar.

OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2003 · Az. 6 W 45/03

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren