Todesfall: Was die Bank dem Finanzamt meldet. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Mitteilung beim Erbfall an das Finanzamt
Banken müssen dem Erbschaftsteuerfinanzamt innerhalb eines Monat ab Kenntnis vom Tod eines Kunden Mitteilung über seine Kontenstände, sein Depot, sein Schließfach einschließlich Versicherungssumme und auch Verträge zugunsten Dritter machen. Diese Pflicht entfällt nur bei Kontenständen unter 1.200 Euro. Das Erbschaftsteuerfinanzamt seinerseits macht Kontrollmitteilungen an das Einkommensteuerfinanzamt des Erblassers und des/der Erben, wenn der Barnachlass 50.000 Euro oder der Reinnachlass 250.000 Euro übersteigt.