Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Liebe Erben, machen Sie sich auf das Schlimmste gefasst!

Einmal wurde Ernst Ludwig Heim, der vielbeschäftigte Berliner Arzt, an das Krankenbett einer alten Frau gerufen. Alle Verwandten hatten sich vollzählig eingefunden, da sie mit dem baldigen Ableben rechneten und auf eine reiche Erbschaft spekulierten. Heim schickte sie hinaus und untersuchte dann die Kranke. Beim Fortgehen sprach ihn nun ein Neffe der Greisin an und erkundigte sich nach der Diagnose. Heim machte ein sehr ernstes, sorgenvolles Gesicht und antwortete: „Bereiten Sie Ihre Familie auf das Schlimmste vor: Die alte Tante wird wieder gesund!“ (Machen auch Sie, meine Damen und Herren, sich auf das Schlimmste gefasst: Ich werde jetzt eine Rede halten!)

 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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