Handschriftliches Testament: Was muss ich beachten? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Handschriftliches Testament: Was muss ich beachten?
- Handschriftlichkeit von A bis Z: Der Testamentstext ist vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich zu schreiben. Keine Maschinenschrift. Kein Testament vom PC.
- Überschrift: Das Testament sollte die Überschrift „Testament“ oder „Mein Letzter Wille“, bei Ehegatten „Unser Testament“ oder „Unser letzter Wille“ tragen.
- Erbeinsetzung nie vergessen: Das Wichtigste am Testament ist der Satz: „Mein Erbe ist …“ oder „Meine Erben sind ….“. Der Erbe bekommt zunächst alles und muss dann Vermächtnisse erfüllen, wenn solche angeordnet sind, z.B.: Als Vermächtnis setze ich für A den Geldbetrag von 10.000 Euro aus.
- Ort und Datum: Es sollte das Datum und der Ort der Testamentserrichtung vermerkt werden. Es ist zwar auch ohne Ort und Datum gültig, aber nur mit dem Datum ist beim Vorliegenmehrerer Testamente klar, welches das zuletzt errichtete und damit maßgebliche Testament ist.
- Unterschrift: Das Testament muss unterschrieben sein, wobei die Unterschrift den Text unten abschließen muss.
- Ehegattentestament: Errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament, ist der Text von einem der Ehegatten zu schreiben und zu unterschreiben. Der andere Ehegatte vermerkt darunter „Dies ist auch mein letzter Wille“ und bestätigt dies ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift.