Erbschaftsteuer: Finanzamt VS zuständig für Konstanz, Rottweil, Singen, Tuttlingen und Waldshut-Tiengen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Finanzamt VS zuständig für Konstanz, Rottweil, Singen, Tuttlingen und Waldshut-Tiengen
Das Erbschaftsteuerfinanzamt Villingen-Schwenningen hat einen großen Zuständigkeitsbereich. Schenken und Erben werden hier steuerlich für einen Großteil Baden-Württembergs erfasst und erarbeitet. Wir sind deshalb hier vor Ort für unsere Mandanten tätig. Dem Finanzamt Villingen-Schwenningen sind bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auch die Zuständigkeiten für die Finanzämter
* Konstanz
* Rottweil
* Singen
* Tuttlingen und
* Waldshut-Tiengen
übertragen worden. Näheres ergibt sich aus der „Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung“ in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt.
Zuständigkeitsbereich
Telefon-Durchwahl
Buchstaben A – Hi
07721/923-379, -381, -681
Buchstaben Hj – Q
07721/923-364, -366
Buchstaben R – Z
07721/923-373, -375