Nachlassimmobilie zu hoch bewertet. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Nachlassimmobilie zu hoch bewertet
Frage:
Ich habe von meinem Vater ein Hausgrundstück geerbt, welches vom Finanzamt im Rahmen des Bewertungsverfahrens mit 500.000,00 € bewertet wurde. Da ich der Alleinerbe meines Vaters bin habe ich aber dann kurz nach dem Tode dieses Grundstück verkauft und konnte hierfür nur 420.000,00 € Kaufpreis erzielen. Kann ich mich gegen die Feststellung des Finanzamtes mit diesem völlig überhöhten Verkehrswert zur Wehr setzen?
Antwort:
Ja, das können Sie. Gemäß § 198 Bewertungsgesetz hat jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, dass der tatsächliche Wert des Grundstücks niedriger ist als der vom Finanzamt festgestellte Wert. Als Nachweis eines solchen niedrigeren Wertes kommt beispielsweise der Abschluss eines Kaufvertrages in Betracht, wenn der Kaufpreis unter dem vom Finanzamt festgestellten Wert liegt. Neben einem zeitnahen Verkauf können als weitere geeignete Beweismittel beispielsweise auch Sachverständigengutachten dienen, die von einem anerkannten Grundstückssachverständigen erstellt wurden. Hier stellt das Finanzamt allerdings strenge Anforderungen, sodass nur eine Werteinschätzung durch eine Bank oder einen Immobilienmakler oder Architekten in der Regel nicht genügt. Erforderlich ist schon die Vorlage des Gutachtens eines richtigen Grundstückssachverständigen, oder des Gutachterausschusses der jeweiligen Gemeinde.
Gut zu wissen
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie gegen die Feststellung des Finanzamtes (den sogenannten Feststellungsbescheid) fristgerecht Einspruch einlegen (ein Monat!). Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Feststellungsbescheid vom Finanzamt rechtskräftig wird.