Doppelte Progression. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Doppelte Progression
Als doppelte Progression bezeichnet man im Erbschaftsteuerrecht die unschöne Tatsache, das mit entfernterem Verwandtschaftsgrad zum einen nicht nur die Steuersätze steigen, sondern darüber hinaus sich auch noch die Freibeträge auf nur 20.000 Euro verringern.
Zum Beispiel hat der nicht verwandte Lebensgefährte nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und einen Eingangssteuersatz von 30 Prozent bei Erbschaften und Schenkungen.