Ehegattentestament nach der Scheidung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ehegattentestament nach der Scheidung
Frage:
Ich bin jetzt geschieden. Gilt unser altes Ehegattentestament mit meinem Ex noch?
Antwort:
Im Normalfall nicht. Mit der Scheidung ist das alte Testament normalerweise hinfällig. Etwas anderes gilt nur, wenn anzunehmen ist, dass das Testament auch für den Fall der Scheidung gelten sollte.
In solche Fällen bzw. wenn man absolute Klarheit haben will, sollte man vor oder nach der Scheidung das gemeinschaftliche Testament mit dem früheren Ex-Ehegatten durch eine notariell beurkundete Erklärung widerrufen. Das Gesetz sieht nur diese Form des einseitigen Widerrufs vor. Ein Widerruf durch späteres einseitiges Testament könnte scheitern.