Erben und Steuern: Wenn der Enkel doppelt zahlt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erben und Steuern: Wenn der Enkel doppelt zahlt
Hat ein Erbe, z.B. der Enkel von seiner Großmutter ein Erbe übernommen und darauf die fällige Erbschaftsteuer bezahlt, so hat er später, wenn das Finanzamt feststellt, dass die Oma Kapitaleinkünfte nicht versteuert hatte, zwar die nachberechnete Einkommensteuer aus dem ihm verbliebenen Nachlass zu übernehmen, kann den Betrag aber nicht mehr als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlasswert, wenn der Erbschaftsteuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist. Der Bundesfinanzhof sah in diesem formal korrekten Ergebnis keine unangemessene Benachteiligung des – nunmehr doppelt belasteten – Erben.
BFH AZ: II R 3/06