Adoptivenkel

Erbschaftsteuer: Freibetrag von Adoptivenkeln. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Erbschaftsteuer: Ist der Freibetrag von Adoptivenkeln so hoch wie von leiblichen Enkeln?

Ja. Bei der Erwachsenenadoption bleibt das Adoptivkind zwar mit der Herkunftsfamilie verwandt. Es erhält aber zusätzlich die Adoptiveltern als zweites Elternpaar hinzu. Damit sind auch die eigenen Kinder des Adoptivkindes mit den Adoptiveltern verwandt. Die Adoptiveltern habe plötzlich Enkelkinder. Und diese Enkelkinder haben die ganz normalen Erbschaftsteuerfreibeträge von 200.000 Euro. Urenkel haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Selbstverständlich jeder Enkel oder Urenkel nach jedem Großelternteil bzw. Urgroßelternteil.

 

 

 

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren