Was erbt der Ehepartner? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Was erbt der Ehepartner?
Wenn Kinder vorhanden sind und kein notarieller Ehevertrag (mit Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) gemacht wurde, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte und die Kinder die andere Hälfte. Das ist der Normalfall der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft.
Wurde in einem notariellen Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart, erbt der überlebende Ehegatte ¼, die anderen ¾ die Kinder.
Bei der Gütertrennung, die ebenfalls notariell beurkundet werden muss, erbt der überlebende Ehegatte ebenfalls nur ¼. Er darf allerdings nie weniger als die Kinder erben. Ist also ein Kind vorhanden, erbt der Ehegatte die Hälfte und das Kind die andere Hälfte. Bei zwei Kindern erben der Ehegatte und die beiden Kinder je 1/3. Ab drei Kindern gilt dann die Grundregel, dass der Ehegatte ¼ erbt und die Kinder (egal wie viele) sich den Rest teilen.