Erbenfeststellungsklage: Verbindliche Feststellung der Erbenstellung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbenfeststellungsklage
Für die Feststellung seines Erbrechts stehen einem Erben zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Erbschein und ein Urteil.
- Der Erbe kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erben mit ihren Erbquoten ausweist. Er weist im Rechtsverkehr die Erben als solche aus. Der Erbschein erwächst nicht in Rechtskraft, da es theoretisch immer geschehen kann, dass ein bislang unentdecktes Testament mit anderem Inhalt auftaucht.
- Wer eine verbindliche Feststellung seiner Erbenstellung braucht oder will, kann dies über eine Erbenfeststellungsklage gegen die Person(en) erreichen, die die Erbenstellung des Klägers bestreitet. Das Urteil, das auf eine Erbenfeststellungsklage ergeht, erwächst – im Unterschied zum Erbschein – zwischen Kläger und Beklagten in Rechtskraft und schafft daher Rechtsfrieden.