Erbengemeinschaft: Verhindert ein Vermächtnis die Teilungsversteigerung? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Verhindert ein Vermächtnis die Teilungsversteigerung?
Diese Frage stellt sich in der Praxis bei folgender Fallkonstellation: Zwei Kinder beerben z.B. die verwitwete Mutter in Erbengemeinschaft. Kind 1 und Kind 2 sind Erben zu je 1/2. Kind 1 ist das Familienheim als Vermächtnis zugedacht. Ob gegen Ausgleichszahlung oder nicht spielt hier keine Rollen.
Kind 2 möchte verhindern, dass Kind 1 das Familienheim als Vermächtnis erhält und beantragt deshalb die Teilungsversteigerung.
Teilungsversteigerung ist möglich
Das Familienheim steht im Miteigentum der Erbengemeinschaft, die von Kind 1 und Kind 2 gebildet wird. Insofern kann von Kind 2 in der Tag die Teilungsversteigerung des Familienheims beantragt werden.
Aber …
Kind 1 steht aus dem Vermächtnis, das sie mit der Forderung der Übertragung des Familienheims angenommen hat, ein Anspruch auf die Immobilie zu. Danach ist die Erbengemeinschaft aus K1 und K2 als Schuldnerin verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen, und zwar so wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Mit dem Antrag einer Teilungsversteigerung würde Kind 2 gegen Treu und Glauben verstoßen.
Die Teilungsversteigerung würde im Übrigen dazu führen, dass die die Erbengemeinschaft das Vermächtnis, das Kind 1 zusteht, nicht mehr erfüllen kann. Das Familienheim ginge ja an den Ersteher. Hier stünden dann auch Schadensersatzansprüche im Raum.
Drittwiderspruchsklage
In der Rechtsliteratur wird – m.E. zu Recht- davon ausgegangen , dass die Vermächtnisnehmerin Kind 1 das Recht haben muss den Verlust des Vermächtnisses durch eine Klage abzuwenden. Diese Kläger ist eine sog. Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO, die den Verlust des Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums am Familienheim, verhindern will. Bei einer Teilungsversteigerung wird also der Miterbin K 2 als ‚Antragstellerin sehr wohl eine Drittwiderspruchsklage von Kind 1 um die Ohren fliegen.