Erbe der Betreuten muss Kündigung der Wohnung durch Betreuer akzeptieren. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbe der Betreuten muss Kündigung der Wohnung durch Betreuer akzeptieren
Kündigt der Betreuer mit Genehmigung des Gerichts das allein mit der Betroffenen bestehende Mietverhältnis, ist der ebenfalls in der Wohnung lebende Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt. Daran ändert auch nichts seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen.
Für Experten:
KG v. 13.10.2009 – 1 W 168, 169/09 –
ZEV 2010, Heft 3, VIII