Testamentsvollstreckung vom Fachanwalt für Erbrecht
Bei schwierigen Verhältnissen, sei es familiär, rechtlich oder weil Erben im Ausland leben, kann eine Testamentsvollstreckung das Mittel der Wahl sein, um den Nachlass professionell und friedenstiftend auseinander zu setzen. Das gilt natürlich auch für Erbschaften in Konstanz. Damit ein Testamentsvollstrecker aktiv werden kann, muss in der Verfügung von Todes wegen, also in Testament oder Erbvertrag Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Er wird dann vom Amtsgericht Konstanz als Nachlassgericht zum Testamentsvollstrecker ernannt und erhält von dort ein Testamentsvollstreckerzeugnis.
Was bedeutet Testamentsvollstreckung?
Wichtig ist, dass durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung der Nachlass und das Eigenvermögen, das die Erben schon vor dem Erbfalls besaßen, strikt voneinander getrennt werden. Die Erben sind nicht berechtigt über den Nachlass oder Gegenstände aus dem Nachlass zu verfügen. Das kann alleine der Testamentsvollstrecker. Andererseits wird der Nachlass der unter Testamentsvollstreckung steht vor dem Zugriff der eigenen Gläubiger der Erben geschützt. Die Gläubiger der Erben selber haben nicht das Recht, auf Nachlassgegenstände zuzugreifen, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen.
Die Testamentsvollstreckung verhindert somit eine Verschleuderung von Nachlassmitteln und kann für die Erben eine wertvolle Hilfe bedeuten. Der unabhängige und neutrale Testamentsvollstrecker steht für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses. Der Testamentsvollstrecker kann sogar das Nachlassgericht anrufen, wenn bestimmte Verfügungen im Testament durch veränderte zeitliche und tatsächliche Umstände nicht mehr richtig passen und kann beantragen, dass sie außer Kraft gesetzt werden.
Warum Testamentsvollstreckung?
Der Erblasser will durch die Testamentsvollstreckung den Nachlass – jedenfalls zunächst erhalten und garantieren, dass zunächst Verpflichtungen und Nachlassschulden durch den Testamentsvollstrecker beglichen werden. Oft hegt der Erblasser auch Misstrauen gegen die Erben oder er weiß, dass sie nicht die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen, um den Nachlass abzuwickeln. Denkbar ist auch, dass den Erben die Entscheidungsfreude und das Durchsetzungsvermögen fehlt um das Vermögen zu erhalten.
Was kennzeichnet den Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker ist als Treuhänder mit einer weitreichenden Rechtsmacht zur Verwaltung des Nachlasses ausgestattet. Er hat sich aber an die Anweisungen des Erblassers zu halten und sein Amt uneigennützig auszuüben. Fachanwalt Gerhard Ruby ist zugleich zertifizierter Testamentsvollstrecker der Deutschen Anwaltsakademie und hat im Laufe der Jahre schon zahlreiche Nachlässe – gerade auch in Konstanz – erfolgreich abgewickelt.