Aufschiebenden Einreden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby., Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Aufschub für den Erben zur Orientierung über den Stand der Erbschaft bei Nachlassschulden
Der Erbe ist berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit zu verweigern
- solange noch nicht drei Monate nach der Annahme der Erbschaft abgelaufen sind, jedoch nicht über die Errichtung des Inventars hinaus;
- wenn er den Antrag auf Erlassung eines Aufgebots der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahren nach der Annahme gestellt hat, der Antrag zugelassen ist und das Aufgebotsverfahren noch nicht beendet ist.