Zeitlicher Aufschub für Erben bei Nachlassschulden.

Aufschiebenden Einreden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby., Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Aufschub für den Erben zur Orientierung über den Stand der Erbschaft bei Nachlassschulden

Der Erbe ist berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit zu verweigern

  • solange noch nicht drei Monate nach der Annahme der Erbschaft abgelaufen sind, jedoch nicht über die Errichtung des Inventars hinaus;
  • wenn er den Antrag auf Erlassung eines Aufgebots der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahren nach der Annahme gestellt hat, der Antrag zugelassen ist und das Aufgebotsverfahren noch nicht beendet ist.

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