✅ Checkliste: Welche Erbfallkosten kann ich steuerlich absetzen?
Wenn Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, können Sie statt der Pauschale von 10.300 € auch konkrete Erbfallkosten angeben. Diese mindern die Steuerlast. Hier sind die wichtigsten abzugsfähigen Posten:
1️⃣ Bestattungskosten (Zeile 99 der Erklärung)
✔ Erd- oder Feuerbestattung
✔ Friedhofsgebühren und Grabnutzungsrechte
✔ Trauerfeier (inkl. Leichenschmaus)
✔ Trauerkleidung (extra für die Bestattung gekauft)
✔ Zeitungsanzeigen für Todesanzeigen und Danksagungen
✔ Kosten für die Überführung des Leichnams
❌ Nicht abzugsfähig: Reisekosten von Angehörigen zur Bestattung
2️⃣ Kosten für ein Grabdenkmal (Zeile 100)
✔ Grabstein und Grabeinfassung
✔ Angemessene Kosten für eine dauerhafte Ruhestätte
✔ Zweitgrabstätte nur, wenn die erste nur vorübergehend war
⚠ Nicht abzugsfähig:
❌ Luxus-Mausoleen, wenn sie einen erheblichen Teil des Erbes aufbrauchen
3️⃣ Grabpflegekosten
✔ Laufende Pflegekosten für die Ruhezeit des Grabes
✔ Grabpflegekosten sind die am Bestattungsort üblichen Aufwendungen für die Laufzeit des Grabnutzungsrechts
4️⃣ Kosten für die Nachlassregelung
✔ Gebühren für die Testamentseröffnung
✔ Kosten für einen Erbschein
✔ Sachverständigen-, Notar- und Gerichtskosten für die Erbauseinandersetzung
✔ Anwalts- und Prozesskosten, wenn um den Nachlass gestritten wird
✔ Anwalts- oder Steuerberaterkosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
⚠ Wichtig: Die Kosten müssen direkt mit der Nachlassregelung zusammenhängen, nicht mit der späteren Verwaltung des Nachlasses!
5️⃣ Minderung durch Kostenersatz (Zeile 103)
✔ Sterbegeldzahlungen von der Krankenkasse oder Beamtenversorgung
✔ Zahlungen aus Sterbegeldversicherungen
✔ Sachleistungen eines Bestattungsunternehmens, wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Bestattungsregelung getroffen hat
⚠ Diese Beträge mindern die abziehbaren Erbfallkosten!
🔹 Fazit: So holen Sie das Maximum raus!
✅ Prüfen Sie, ob Ihre konkreten Erbfallkosten über 10.300 € liegen – sonst lohnt sich die Pauschale mehr.
✅ Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen, um die Kosten nachzuweisen.
✅ Achten Sie darauf, dass die Kosten direkt mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhängen.
💡 Tipp: Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten, um keine absetzbaren Kosten zu verschenken! 😊