✅ Checkliste: Welche Erbfallkosten kann ich steuerlich absetzen?

Wenn Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, können Sie statt der Pauschale von 10.300 € auch konkrete Erbfallkosten angeben. Diese mindern die Steuerlast. Hier sind die wichtigsten abzugsfähigen Posten:


1️⃣ Bestattungskosten (Zeile 99 der Erklärung)

✔ Erd- oder Feuerbestattung
✔ Friedhofsgebühren und Grabnutzungsrechte
✔ Trauerfeier (inkl. Leichenschmaus)
✔ Trauerkleidung (extra für die Bestattung gekauft)
✔ Zeitungsanzeigen für Todesanzeigen und Danksagungen
✔ Kosten für die Überführung des Leichnams

Nicht abzugsfähig: Reisekosten von Angehörigen zur Bestattung


2️⃣ Kosten für ein Grabdenkmal (Zeile 100)

✔ Grabstein und Grabeinfassung
✔ Angemessene Kosten für eine dauerhafte Ruhestätte
✔ Zweitgrabstätte nur, wenn die erste nur vorübergehend war

Nicht abzugsfähig:
❌ Luxus-Mausoleen, wenn sie einen erheblichen Teil des Erbes aufbrauchen


3️⃣ Grabpflegekosten

✔ Laufende Pflegekosten für die Ruhezeit des Grabes
✔  Grabpflegekosten sind die am Bestattungsort üblichen Aufwendungen für die Laufzeit des Grabnutzungsrechts


4️⃣ Kosten für die Nachlassregelung

✔ Gebühren für die Testamentseröffnung
✔ Kosten für einen Erbschein
✔ Sachverständigen-, Notar- und Gerichtskosten für die Erbauseinandersetzung
✔ Anwalts- und Prozesskosten, wenn um den Nachlass gestritten wird
✔ Anwalts- oder Steuerberaterkosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Wichtig: Die Kosten müssen direkt mit der Nachlassregelung zusammenhängen, nicht mit der späteren Verwaltung des Nachlasses!


5️⃣ Minderung durch Kostenersatz (Zeile 103)

✔ Sterbegeldzahlungen von der Krankenkasse oder Beamtenversorgung
✔ Zahlungen aus Sterbegeldversicherungen
✔ Sachleistungen eines Bestattungsunternehmens, wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine Bestattungsregelung getroffen hat

Diese Beträge mindern die abziehbaren Erbfallkosten!


🔹 Fazit: So holen Sie das Maximum raus!

✅ Prüfen Sie, ob Ihre konkreten Erbfallkosten über 10.300 € liegen – sonst lohnt sich die Pauschale mehr.
✅ Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen, um die Kosten nachzuweisen.
✅ Achten Sie darauf, dass die Kosten direkt mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhängen.

💡 Tipp: Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten, um keine absetzbaren Kosten zu verschenken! 😊

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren