Was sind „Rechtsgeschäfte unter Lebenden“ und „von Todes wegen“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen
Wodurch unterscheiden sich „Rechtsgeschäfte unter Lebenden“ und „Rechtsgeschäfte von Todes wegen“ (negotio inter vivos – mortis causa)?
- „Rechtsgeschäfte unter Lebenden“ werden schon bei Lebzeiten des / der Handelnden wirksam
- „Rechtsgeschäfte von Todes wegen“ regeln die Rechtsverhältnisse des / der Handelnden für den Fall seines / ihres Todes