Erbschein in Konstanz vom Fachanwalt für Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht in Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Erbschein in Konstanz?

Der Erbschein ist der Türöffner zur Erbschaft. Ohne Erbschein können Sie kein Grundbuch umschreiben und kommen auch nicht an das Geld bei Banken und Sparkassen. Der Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Das ist das Amtsgericht Konstanz, wenn Konstanz der letzte Wohnsitz des Erblassers war oder dieser im Zuständigkeitsbereich des Konstanzer Amtsgerichts liegt. Das Amtsgericht Konstanz befindet sich in der Unteren Laube 12 in 78462 Konstanz. Die Telefonnummer lautet 07531 / 2800.

Liegt ein eindeutiges Testament mit Erbeinsetzung bzw. Erbquoten vor, ist die Beantragung eines Erbscheins relativ unproblematisch. Sie können den Erbschein direkt beim Amtsgericht Konstanz als Nachlassgericht oder über einen Notar beantragen. Bei einem Antrag direkt beim Amtsgericht sparen Sie die Mehrwertsteuer, die Ihnen der Notar in Rechnung stellen muss.

Oft sind Testamente aber unklar, widersprüchlich, es besteht der Verdacht der Fälschung oder der Testierunfähigkeit des Erblassers. In einem solchen Fall benötigen sie im Erbscheinsverfahren professionelle Hilfe zumal solche Verfahren meist in die Beschwerdeinstanz, also vor das Oberlandesgericht Karlsruhe mit seinen Außensenaten in Freiburg gehen., die für Konstanz und Umgebung zuständig sind.

Bei RUBY. Die Kanzlei für Erbrecht in Konstanz arbeiten vier Fachanwälte für Erbrecht, die sie im Erbscheinsverfahren gerne unterstützen. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Erbrecht und Erbschaftsteuer und haben schon unzählige Erbscheinsverfahren in ganze Deutschland mit Erfolg abgeschlossen.

Falls Sie eine anwaltliche Vertretung in einem Erbscheinsverfahren benötigen, zögern Sie nicht uns unter 07531 9216126 anzurufen. Sie sollten sich zumindest in einer kostengünstigen Erstberatung von 226,10 Euro über die Erfolgsaussichten eines Erbscheinsantrags und die gesamte Rechtslage zu ihrem Erbfall von uns beraten lassen. Wir machen nur Erbrecht. Wir helfen Ihnen.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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